Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird unter der Voraussetzung erteilt, dass die Eingrünung und die äußere Gestaltung Bestandteil der Genehmigung werden.


Nach kurzer Erläuterung durch Frau Besecke fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: einstimmig