Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Ergebnisse aus den Beteiligungsverfahren:

1.       Den Anregungen das Planverfahren nicht weiter zu verfolgen, den Bauhof an einem anderen Standort anzusiedeln, das Baufeld zu verkleinern, das Nutzungsspektrum zu ändern oder den Pflanzstreifen zu verbreitern wird nicht gefolgt.

 

2.       Der Anregung der IHK Nord Westfalen betriebsgebundenes Wohnen in den bisher unbebauten Teilen vollständig auszuschließen wird nicht gefolgt. Die Bedenken bzgl. der Absenkung der Trauf- und Firsthöhe werden zurückgewiesen.

 

3.       Den Anregungen die Trauf- und Firsthöhe weiter abzusenken sowie Fahr- und Schüttsilos nur mit vom Wohngebiet abgewandten Öffnungen und einer Überdachung zuzulassen oder die Firstrichtung vorzugeben wird nicht gefolgt.

 

Abschließende Beschlüsse:

4.       Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Friethöfer Kamp“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.

5.       Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und untereinander die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Friethöfer Kamp“ mit den örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung und der Begründung.

6.       Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Friethöfer Kamp“ beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

·         Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW S. 421) in der zurzeit geltenden Fassung

 

 

 


 

Frau Besecke erläutert anhand der Sitzungsvorlage und den zur Verfügung gestellten Unterlagen den Sachverhalt.

 

Hinsichtlich des Thema´s Immissionen und Emissionen betont Frau Besecke nochmals, dass die Werte des allgemeinen Wohngebietes eingehalten werden müssen. Entscheidend sei, welche Belastungen tatsächlich bei den Anwohnern ankommen. Das allgemeine Wohngebiet bleibt somit geschützt. Der Schutzanspruch der Anlieger muss gewährleistet sein – bei jedem Vorhaben.

 

Kritisch gesehen wird seitens einiger Ausschussmitglieder nach wie vor, dass die Wünsche der Anlieger nicht oder zu wenig berücksichtigt worden seien. Herr Wieland erklärt, dass er unter diesen Umständen der Änderung nicht zustimmen kann.

 

Anschließend erläutert Frau Besecke auf Rückfrage von Herrn Jakobi, dass die Wallhecke, dass die Pflanzgebote im Bebauungsplan Richtung Süden nicht alle im gewünschten Umfang umgesetzt wurden. Der Plan sei Mitte der 1990er beschlossen worden und eine Überprüfung solcher Festsetzungen ergebe sich auch immer mal wieder durch neue Anträge. Eine dauerhafte Überwachung in alten Gebieten sei personell kaum zu stemmen.

 

Der Vorsitzende Herr Rose berichtet von der durchgeführten Bürger-versammlung, die in seinen Augen einen guten Austausch von Informationen zwischen Bürgern und Verwaltung geboten hat.

 

 


 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

5

 

 

Bündnis90/Die Grünen

3

 

 

SPD

2

 

 

FDP

 

1