Beschluss:

 

Ergebnisse aus den Beteiligungsverfahren:

1.       Den Anregungen das Planverfahren nicht weiter zu verfolgen, den Bauhof an einem anderen Standort anzusiedeln, das Baufeld zu verkleinern, das Nutzungsspektrum zu ändern oder den Pflanzstreifen zu verbreitern wird nicht gefolgt.

 

2.       Der Anregung der IHK Nord Westfalen betriebsgebundenes Wohnen in den bisher unbebauten Teilen vollständig auszuschließen wird nicht gefolgt. Die Bedenken bzgl. der Absenkung der Trauf- und Firsthöhe werden zurückgewiesen.

 

3.       Den Anregungen die Trauf- und Firsthöhe weiter abzusenken sowie Fahr- und Schüttsilos nur mit vom Wohngebiet abgewandten Öffnungen und einer Überdachung zuzulassen oder die Firstrichtung vorzugeben wird nicht gefolgt.

 

Abschließende Beschlüsse:

4.       Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Friethöfer Kamp“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.

5.       Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und untereinander die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Friethöfer Kamp“ mit den örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung und der Begründung.

6.       Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Friethöfer Kamp“ beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

·         Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW S. 421) in der zurzeit geltenden Fassung

 

 

 


Frau Dirks nimmt Bezug auf die Vorberatungen im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss.

 

Herr Wieland begründet nochmals seine Haltung zu dieser Änderung und führt aus, dass in seinen Augen die Belange der Anwohner zu wenig Beachtung gefunden haben.

 

Der Rat fasst folgenden


 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

11

 

 

Bündnis90/Die Grünen

5

 

 

SPD

4

 

1

FDP

 

 

1

FamilienPartei

1

 

 

Bürgermeisterin

1