Beschlussvorschlag für den Rat:

 

 

1.       Die Verwaltung wird beauftragt die Anlieger bei der Planung von Photovoltaikanlagen auf nicht mehr genutzten gartenbaulichen Flächen zu unterstützen.

2.       Für die von den Anliegern eingebrachten nicht mehr genutzten Flächen sollen Bauleitpläne für die Errichtung von Photovoltaikanlagen erarbeitet werden. Mit den Anliegern werden städtebauliche Verträge zur Kostenübernahme der Planungskosten geschlossen.

 

 

 


 

Frau Besecke erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und betont, dass durch die geplante Errichtung der Photovoltaikanlagen eine Aufwertung der Gärtnersiedlung erzielt werden soll und hierdurch keine landwirtschaftlichen Flächen verloren gehen.

Die Konzeption soll künftig durch die Betreiber bzw. Projektierer entwickelt werden. Seitens der Stadt Billerbeck steht ab 01.02.2023 eine neue Klimaschutzmanagerin zur Verfügung, die dieses Projekt ebenso im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes begleiten könne. Das anschließende Bauleitverfahren wird von Herrn Mader, Fachbereich Planen und Bauen betreut.

Zunächst ist allerdings die Erstellung eines Artenschutzgutachtens erforderlich, welches im Frühjahr 2023 durchgeführt werden soll.

Darüberhinaus führt Frau Besecke aus, dass die Förderkulisse zur Förderung von Wirtschaftswegen wieder offen sei und für dieses Gebiet eine Antragstellung erfolgt.

 

Auf Rückfrage von Herrn Kösters ergänzt Frau Besecke, dass die Potentialfläche ca. 6 ha beträgt. Zunächst sollen die Flächen ohne jegliche Nutzung berücksichtigt werden – eine Erweiterung der Photovoltaikanlagen zu einem späteren Zeitpunkt bleibt somit offen.

 

Es ergeben sich keine weiteren Fragen seitens der Ausschussmitglieder.   


Stimmabgabe: einstimmig