Sitzung: 02.03.2023 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/1860/2022
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes “Ferienpark Gut Holtmann“ mit den örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung.
2. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Ferienpark Gut Holtmann“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen sind:
Das
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017
(BGBl. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung
Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994
(GV. NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
vom 21. Juli 2018 (GV. NRW S. 421) in der zurzeit geltenden Fassung
Frau Dirks nimmt Bezug auf die Sitzungsvorlage und weist auf die Vorberatungen im Bezirks- und Stadtentwicklungs- und Bauausschuss hin.
Der Rat fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig