Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Bürgeranregung Windgebiet Hamern und Gantweg die isolierte Positivplanung des entsprechenden Windgebietes zügig voranzutreiben. Ein städtebaulicher Vertrag - mit der Verpflichtung zur Kostenübernahme des Antragstellers - ist zeitnah zu schließen.

 

 

 


Seitens der Fraktion der CDU meldet sich Herr Schulze-Temming zu Wort und betont, dass der FNP im Jahr 2017 aufgestellt wurde. Bereits im 2014 wurde festgelegt, dass ca. 170 ha (1,9 %) des Stadtgebietes für den Ausbau erneuerbarer Energien genutzt werde soll. Bislang wurde lediglich 1 % erreicht und bis Ende 2024 sei das Ziel 1,1 % der Fläche zu bebauen. Ziel sollte es sein, zusätzlichen Raum zu schaffen. Die in diesem Antrag zugrundeliegenden Flächen waren bereits damals Teil des Konzeptes. Damals sprachen Kriterien des Landschafts- und Denkmalschutzes gegen die Nutzung dieser Fläche – diese Gründe entfallen heutzutage und einer zügigen Umsetzung und Nutzung der erneuerbaren Energien stände somit Nichts im Wege.

 

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärt Frau Rawe, dass sie sich ihrem Vorredner anschließen kann und betont die Wichtigkeit, dass Planung weitergehen bzw. vorangetrieben werden müssen. Bezugnehmend auf das vorliegende Gutachten von Wolter Hoppenberg gibt es nunmehr die Möglichkeiten, das geplante Vorhaben umzusetzen. Sie spricht sich dafür aus, seitens der Politik ein positives Zeichen hinsichtlich der Entwicklung regenerativer Energien zu geben. Einigkeit herrsche in ihren Augen darüber, dass der Energiebedarf bleiben oder sogar steigen werde und Windenergieanlagen ein gutes Mittel zur Erzeugung von Strom seien. Sie bekräftigt, dass nunmehr, da die Voraussetzungen für eine Positivplanung gegeben sind und schnellstmöglich umgesetzt werden sollte, da die Planung in der Regel zwischen fünf und sieben Jahren dauere.

 

Seitens der Verwaltung empfiehlt Frau Besecke, dass zumindest die Erstellung des Artenschutzleitfadens abgewartet werden sollte. Sie weist darauf hin, dass die Bestimmungen zu Gunsten der Windenergie angepasst wurden – dennoch weiterhin das Tötungsverbot von Tieren und die Beachtung von Brutstätten/-habitaten bestehe.

Zudem gibt es auf der anderen Seite des “Berges” drei geplante Windkraftanlagen, die im Genehmigungsverfahren sind. Sofern eine Genehmigungsfähigkeit bestehe, wären die Lärmwerte zu berücksichtigen Die vorgenannten Punkte “Tötungsverbot / Schutz von Habitaten” und “Ermittlung der Lärmwerte” sind Fakten bzw. Daten, die vor Start eines Projektes feststehen müssen.

 

Herr Wiesmann bekräftigt, den Wunsch das Projekt jetzt zu starten – auch wenn noch Gutachten ausstehen. Die Stadt habe in seinen Augen eine Vorbildfunktion – auch unter dem Aspekt der Stadtbildveränderung - den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben – zumal eine Menge Billerbecker Bürger Interesse daran bekundet haben. Zur Kostenübernahme von Gutachten bzw. externen Planungsbüros stehe in seinen Augen fest, dass die Betreiber diese Kosten zu tragen haben.

 

Nachfolgend schlägt Herr Schulze Temming vor, einen städtebaulichen Vertrag zu schließen und hinterfragt bei der Verwaltung das Interesse bzw. das Bestreben die Entwicklung erneuerbarer Energien zu forcieren.

 

Seitens der Verwaltung betont Frau Dirks, dass bereits Informationen eingeholt und eine Ausarbeitung des Antrages angefertigt wurden. Weiterhin sei anhand des erstellten Klimaschutzkonzeptes klar, dass mehr in Richtung erneuerbare Energien getan werden muss – unnötige Schritte und Kosten dennoch vermieden werden sollten. Ebenso sei eine Betrachtung aller Seiten und somit eine Beteiligung aller Bürger wichtig. Eine Herangehensweise, die vorsichtig optimistisch – aber nach Recht und Gesetz – ist, sei in ihren Augen die richtige Weise.

 

Für die Fraktion der SPD meldet sich anschließend Herr Walbaum und äußert, dass auch seine Fraktion für mehr Windkraft in Billerbeck ist. Dennoch befürwortet er die Betrachtung auf die Gesamtsituation. Bekannterweise werden in der kommenden Ratssitzung weitere Anträge auf der Tagesordnung sein, in denen es um insgesamt 15 gewünschten Windkraftanlagen gehe. Eine Gesamtbetrachtung – nicht nach dem “Windhundverfahren” – auch im Hinblick auf die städtebaulichen Auswirkungen sei wichtig. Ein demokratischer Prozess mit und innerhalb der Bevölkerung von Billerbeck darf nicht eingeschränkt werden. Herr Walbaum betont, dass der Vorschlag der Verwaltung, eine Gesamtbetrachtung zu erarbeiten, bevorzugt anzustreben ist.

 

Auf den Vorredner bezogen – äußert Frau Rawe teilweise ihr Verständnis. Dennoch befürwortet sie die Absicht, dass geplante Vorhaben zügig umzusetzen – zumal bei der Beauftragung der erforderlichen Gutachten das Risiko auf der Betreiber-/Unternehmerseite liegt. Sollten Ausschlusskriterien bekannt werden, müssten diese seitens der Betreiber akzeptiert werden. Eine Gesamtbetrachtung aller bekannten Anträge würde wiederum Zeit in Anspruch nehmen.

 

Für die Verwaltung teilt Frau Besecke mit, dass eine Grundlage für die Konzentrationszonenplanung bereits vorhanden sei – auf diese könne aufgebaut werden. Der Vorschlag der Verwaltung wäre nunmehr, Kontakt zu dem damaligen Planungsbüro aufzunehmen und die aktuellen Parameter (Anzahl + Höhe, Abstand der Anlagen) anzupassen. Das Erfordernis, bei jeder Anlage verschiedene Aspekte zu prüfen, z.B. Beteiligung anliegender Kommunen, sei ebenso zu bedenken.

Zunächst sollten diese Parameter geklärt werden und anhand dieser Punkte ein Vorgespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde angestrebt werden.

Nochmals bekräftigt Frau Besecke, dass gesetzliche Vorgaben keinesfalls verletzt werden dürfen und für die Bürger eine Transparenz des Verfahrens vermittelt werden müsse.

 

 

Es folgt anschließend ein reger Meinungsaustausch aller Ausschussmitglieder, dem eine Sitzungsunterbrechung in der Zeit von 19.19 Uhr bis 19.24 Uhr folgt.

 

 

Nach gemeinsamer Beratung von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP erklärt der Vorsitzende Herr Rose, dass eine Anpassung des Beschlussvorschlages besprochen wurde und verliest nunmehr den geänderten


 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

5

 

 

Bündnis90/Die Grünen

3

 

 

SPD

 

 

2

FDP

1