Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Bürgeranregung Windgebiet Hamern und Gantweg die isolierte Positivplanung des entsprechenden Windgebietes zügig voranzutreiben. Ein städtebaulicher Vertrag - mit der Verpflichtung zur Kostenübernahme des Antragstellers - ist zeitnah zu schließen.

 

 


 

Die Vorsitzende Frau Dirks nimmt Bezug auf die Vorberatungen im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss und weist auf den geänderten Beschlussvorschlag des Ausschusses hin.

Frau Dirks teilt ihr Bedauern hierüber mit, da eine Gesamtbetrachtung des Gebietes und die Berücksichtigung weiterer Anträge mit der Beteiligung der Bürgerschaft dem demokratischen Prozess mit dem formulierten Beschluss ignoriert werden.

 

Herr Ahlers erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen. Er nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

 

Für die Fraktion der SPD meldet sich Herr Tauber zu Wort und betont, dass die Ratsmitglieder eine Verantwortung für alle Bürgerinnen und Bürger von Billerbeck haben. Die Interessen der Betreiber stehen den berechtigten Interessen der Allgemeinheit entgegen. Zudem bedeuten diese Vorhaben bzw. setzen voraus

  • eine Verspagelung der münsterländer Landschaft
  • Beachtung des einzuhaltenden Standards beim Artenschutz
  • Schutz des tourisitschen Wirtschaftszweiges
  • Erhalt des Erholungswertes von Billerbeck.
  • Beibehaltung der ausgewiesenen Windvorrangzonen
  • Gesamtbetrachtung der Flächen gemäß § 249 BauGB.

 

Unverständlich ist ihm, wie Entscheidungen mit gravierenden Auswirkungen auf die gesamte Stadt zugestimmt werden kann. Herr Tauber begründet seine ablehnende Haltung zu dieser Positivplanung wie folgt:

 

·         Ausführliche Bedenken und Hinweise der Verwaltung auf immerhin 5 Seiten wurden nicht ansatzweise öffentlich gewürdigt; also nicht diskutiert, abgewogen und abgestimmt.

·         Es gab keine Zeit für einen demokratischen Prozess. Innerhalb von sehr kurzer Beratungszeit wird ein gravierend wichtiges Thema auf den Weg geschickt.

·         Man könne also nicht von einer isolierten Positivplanung sprechen, wenn sich Gebiet an Gebiet reiht, wie Perlen auf einer Kette.

Die Politik müsste – nach heutigem Kenntnisstand – von über 15 Windkraftanlagen sprechen, mit einer jeweiligen Gesamthöhe von ca. 250 Metern. Vergleichsweise führt Herr Tauber aus, dass der Dom mit einer Gesamthöhe von 100 Metern 215 Meter über Normalhöhenull (NHN) steht. Die geplanten Windkraftanlagen wären bis zu 400 Meter über NHN und das Alles gepackt in eine kleinteilige, ländliche Umgebung mit einer Stadt, die sich, noch, idyllisch in die Landschaft schmiegt. Besucher sprechen von Idylle trotz intensiver Landwirtschaft.

·         Herr Tauber betont, dass er in 20 Jahren Kommunalpolitik noch nicht erlebt habe, dass sich in einem so frühen Stadium bereits zwei juristische Meinungen, die der Verwaltung und die der Initiatoren, auf meinem Tisch lagen und die sich gegenteilig gegenüberstehen.

 

Herr Tauber betont, dass die genannten Aspekte schwerwiegend genug seien, um gegen die beantragte Planung zu sein.

 

Abschließend hinterfragt Herr Tauber das damalige Bestreben (2017 – 2019) der CDU Fraktion – Billerbeck zum “Staatl. Anerkannten Luftkurort” zu machen. Hierdurch sollte ursprünglich eine Aufwertung für die Stadt erreicht werden. Durch das jetzige Verhalten gefährde die CDU aus vorgenannten Gründen sogar den Titel „Erholungsort Billerbeck“.

 

Nachfolgend erläutert Herr Walbaum die damaligen Beratungen und Abstimmungen (2017) zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen in Billerbeck. Die Konzentrationszonen sollten möglichst wenig Anlieger stören und Natur- und Landschaftsschutz sollten beachtet werden. Nach wie vor könnten heute auf den ausgewiesenen Flächen Windenergieanlagen errichtet werden – die Kapazitäten sind immer noch vorhanden. Die Mitteilung einiger Bürger, dass sie sich – trotz geringerer Abstände – nicht gestört fühlen, führt Herr Walbaum auf die mögliche Beteiligung an einer solchen Anlage zurück. Die voraussichtliche Errichtung von 15 Windenergieanlagen auf Billerbecker Gebiet – alle außerhalb der Konzentrationsflächen – sei somit für ihn nicht verständlich. Erstrebenswert sei, eine Gesamtbetrachtung mit Beteiligung aller Billerbecker Bürger an einem demokratischen Prozess. Diese Zeit sollte sich Billerbeck für Entscheidungen nehmen – zumal die Versorgungssicherheit für die Billerbecker nicht gefährdet ist. Die gemeinsame Betrachtung aller Bauvorhaben führen in seinen Augen zu einem tragfähigen und gerechten Ergebnis. Auch Herr Walbaum betont, dass er den geänderten Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses somit ablehne.

 

Für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen nimmt Herr Peter-Dosch nunmehr Stellung. Die damalige Position (Enthaltung der Fraktion) der Grünen hinsichtlich der Windvorrangzonen begründet er damit, dass weder erahnt noch gewusst werden konnte, was die Zukunft bringe und was geschehe.

Die Windenergie und die massive Nachverdichtung sind heutzutage als lebensverlängernde Maßnahme für die Menschen und den Planeten zu betrachten. Ebenso sollte der Standort Billerbeck als Wirtschaftsstandort überlebensfähig gestaltet werden. Zu bedenken gibt er ebenfalls, dass in 20 bis 30 Jahren weitere und neue Techniken und Möglichkeiten entwickelt werden und möglicherweise ein Rückbau der Anlagen erfolgen kann. Er sieht keine Verschandelung der Landschaft, sondern betrachtet die Entwicklung als sehr überschaubaren Zeitrahmen, der nun gesetzt sei.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass bislang längst noch nicht alle vorhandenen Flächen, die man mit Windkraftanlagen belegen könnte, belegt sind. Nochmals nimmt sie Bezug auf die umfangreiche Sitzungsvorlage, in der das Ziel, Windkraftanlagen auf das ganze Land zu verteilen, verankert ist, u.a. auch wegen der Leitungskapazitäten. Frau Dirks teilt mit, dass sie dem geänderten Beschlussvorschlag nicht zustimmen wird.

 

Anschließend meldet sich Herr Geuking für die Fraktion der Familienpartei und teilt mit, dass er pro Windkraft sei. Er betont, dass die Vororterzeugung von Strom und die Strommenge durch Windenergieanlagen gute Argumente für die Errichtung seien - möglich sei dieses durch die EU-Notfallverordnung. Herr Geuking weist darauf hin, dass die Stromerzeugung und Stromverwendung gleichzeitig zu betrachten und zu planen sind. Abschließend möchte Herr Geuking wissen, wie lang die Erstellung einer Gesamtkonzeption für Billerbeck in Anspruch nehmen würde, um eine Gleichbehandlung aller Antragsteller.

 

Seitens der Verwaltung führt Frau Besecke aus, dass die Überarbeitung der Grundkonzeption (Planunterlage) nicht allzu aufwendig sei. Wesentlich länger würde die Zusammenstellung der verschiedenen Bereiche dauern, die unterschiedlich viele Anlagen berücksichtigen. Zu klären sei dann, welche Grundproblemstellungen (Immissionsschutz, Artenschutz) bestehen. Weiterhin muss eine Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde erfolgen. Um abwägungsrelevante Unterlagen vorlegen zu können, ist ein Zeitraum von mindestens drei bis vier Monaten erforderlich. Wichtig ist in ihren Augen eine gesamtstädtische Betrachtung und schwierig ist die Betrachtung der Netzkapazitäten. 

 

Nachfolgend gibt Frau Köhler zu bedenken, dass mit einer Befürwortung dieser Planung eine Ausnahme von der Regel geschaffen würde – obwohl noch Flächen für die Errichtung ausgewiesen und vorhanden sind. Ein Eingriff in die Natur sei somit nicht zwingend erforderlich. Ebenso weist Frau Köhler auf den entstehenden Sondermüll hin, der in nachhaltig vergifteten Gebieten dieser Welt landet. Die zurzeit bestehende “Goldgräberstimmung” – wie zuvor schon bei den Mastbetrieben – ist ihr und auch vielen Bürgern unverständlich, da eine Bürgerbeteiligung bislang fehle. Sie beantragt eine Visualisierung aller geplanten Anlagen, um einen Gesamteindruck zu bekommen – auch für die Bürger. Begrüßenswert sei ebenso eine Infoveranstaltung mit anschließender Weiterberatung in den zuständigen Ausschüssen.

 

Daran anschließend meldet sich Frau Hüwe zu Wort und betont, dass der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Artenschutz sehrwohl wichtig sei – der Artenschutzleitfaden des Landes NRW allerdings noch nicht vorliege. Sie weist auf das Risiko des Antragstellers hin – sollte es zu einer Negativ-Einschätzung des Gebietes kommen. Die abschließende Beurteilung erfolge zudem von der Genehmigungsbehörde – dem Kreis Coesfeld. Das vorliegende Gutachten von Wolter Hoppenberg ist rechtens und umsetzbar und sieht die Möglichkeit einer Positivplanung vor. Ebenso weist Frau Hüwe auf die FAQ´s der Landesregierung NRW ( https://www.wirtschaft.nrw/system/files/media/document/file/2023-02-27-faq-windenergieausbau.pdf ) hin.

 

Zusammenfassend stellt Herr Lennertz fest, dass die Erweiterung des Teilflächennutzungsplanes möglich ist und nicht abgewartet werden sollte bis weitere Anträge gestellt werden.

 

Bezug nehmend auf die Frage von Herrn Schulze-Temming, wie die Stadt mit dem heutigen Beschluss umgeht, entgegnet Frau Besecke, dass die Verwaltung eine Pflicht zur Ausführung des Beschlusses habe. Zunächst ist zu klären, welche Gutachten erforderlich sind.

 

Für die Fraktion der SPD ergreift Frau Bosse das Wort und schildert ihre Sichtweise. Einerseits habe sie Verständnis für die Argumentation der Verwaltung – eine Gesamtbetrachtung aller Gebiete voranzustellen – andererseits möchte sie auch nicht als “Windkraftverweigerer” gelten. Aus diesen Gründen wird sich Frau Bosse bei der Stimmabgabe enthalten.  

 

Nach ausführlichem Meinungsaustausch fasst der Rat folgenden 


 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

 

2

Bündnis90/Die Grünen

5

 

 

SPD

 

3

2

FDP

1

 

 

FamilienPartei

1

 

 

Bürgermeisterin

 

1