Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.     Den Anregungen der Thyssengas GmbH, der IHK Nord Westfalen, der LWL-Archäologie für Westfalen und der Bezirksregierung Münster wird gefolgt.

2.     Die Hinweise des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, der Deutschen Bahn AG, der Westnetz GmbH, dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen und der Brandschutzstelle des Kreises Coesfeld werden zur Kenntnis genommen.

3.     Den Anregungen der Landwirtschaftskammer NRW bzgl. Kompensationen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen und der Deutschen Telekom Technik GmbH bzgl. privater Verkehrsflächen wird nicht gefolgt.

4.     Der Flächennutzungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

5.     Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Welle/Josefstraße“ mit den örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung.

6.     Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Welle/Josefstraße“ beschlossen worden ist.

 

 


 

Seitens der Verwaltung erläutert Herr Mader anhand der Sitzungsvorlage, dass sich mehrheitlich redaktionelle Anpassungen seitens der Träger öffentlicher Belange im Rahmen des Beteiligungsverfahrens ergeben haben. Anschließend kann nun die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgen.

 

Anschließend fragt Herr Walbaum nach, ob für diesen Bereich besondere Hochwasserschutzmaßnahmen erforderlich seien und in wie weit die Klimaveränderung bereits mit berücksichtigt wurde.

 

Seitens der Verwaltung betont Herr Hein, dass grundsätzlich bei Neubauten die Pflicht besteht, sich gegen wild abfließendes Wasser – also gegen Starkregenereignisse – zu schützen. Auch für bestehende Gebäude gilt, dass sich der Eigentümer gegen Starkregenereignisse schützen muss.

 

Weiterhin fragt Herr Walbaum nach, ob genau für dieses Gebiet – auch in dem Zusammenhang mit dem Gebiet Weihgarten - besondere Maßnahmen oder Vorkehrungen getroffen wurden.

 

Herr Hein erläutert, dass das Konzept Weihgarten darauf abgestellt ist, dass zum einen natürliches Einzugsgebiet aus einem Gewässer in einen Mischwasserkanal abgeleitet wird. Dieses soll abgestellt werden. Das bedeutet, dass das natürliche Gewässer in einer anderen Art und Weise zum Abfluss gebracht wird. Die Idee ist, dieses Wasser oberhalb des Stadtgebietes zu versickern. Hierfür sind allerdings noch sehr weitgehende Planungen und Genehmigungsplanungen erforderlich und abzustimmen. Erwartet wird eine deutliche Verbesserung aus dem Bereich Donnerschenke / Weihgarten. Dieses wiederum würde dann auch zu einer Reduzierung unterhalb des vorgenannten Gebietes führen. Die Straßen im Bebauungsplangebiet sind so ausgelegt, dass in den Straßen ein starkes Längsgefälle bestehe und hohe Abflussgeschwindigkeiten zu erwarten sind. Eine eventuelle Anpassung der Straßen könne jedoch erst dann erfolgen, wenn die Starkregengefahrenkarte aufgestellt ist mit dem Ziel private Grundstücke zu schützen.

 

 


Stimmabgabe: einstimmig