Hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
1. Den Anregungen der Thyssengas GmbH, der IHK Nord Westfalen,
der LWL-Archäologie für Westfalen und der Bezirksregierung Münster wird
gefolgt.
2. Die Hinweise des Bundesamtes für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, der Deutschen Bahn AG, der
Westnetz GmbH, dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen und der
Brandschutzstelle des Kreises Coesfeld werden zur Kenntnis genommen.
3. Den Anregungen der Landwirtschaftskammer NRW bzgl.
Kompensationen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen und der Deutschen Telekom
Technik GmbH bzgl. privater Verkehrsflächen wird nicht gefolgt.
4. Der Flächennutzungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB
im Wege der Berichtigung angepasst.
5. Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10
Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und
privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „An
der Welle/Josefstraße“ mit den örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Diese
besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung.
6. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen,
dass die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Welle/Josefstraße“ beschlossen
worden ist.
Sachverhalt:
Im Rahmen des v. g. Planverfahrens fand die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 2. Januar 2023 bis zum 1. Februar 2023 (einschließlich) statt. Zudem wurde die Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Von privater Seite sind keine weiteren Stellungnahmen eingegangen.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind in der Abwägungstabelle aufgelistet.
Die Aufstellung mit den verwaltungsseitigen Stellungnahmen wird zur Grundlage der Beschlussvorschläge gemacht.
In Bezug auf die Anpassung des Flächennutzungsplanes (Änderung der Darstellung des Planbereiches von Mischbaufläche in Wohnbaufläche) hat die Bezirksregierung Münster mitgeteilt, dass keine Ziele der Raumordnung der Bauleitplanung entgegenstehen, sofern Ausführungen zum Aspekt Starkregenereignisse in der Begründung ergänzt werden. Dieser Anregung wurde nachgekommen.
Verwaltungsseitig wird unter Abwägung aller privaten und öffentliche Belange unter- und gegeneinander vorgeschlagen, die Aufstellung des Bebauungsplanes zu beschließen.
i.A. i.A. i.V.
Tobias Mader Michaela Besecke Hubertus
Messing
Sachbearbeiter Fachbereichsleiterin Allgemeiner Vertreter
Anlagen:
Nur im Ratsinformationssystem:
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Abwägungstabelle
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Entwurf der
Planzeichnung
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Entwurf der Begründung
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Berichtigung des
Flächennutzungsplanes