Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Entwurf der Änderung der Gestaltungssatzung wird mit dem Gestaltungsbeirat der Stadt Billerbeck und der zuständigen LWL-Denkmalpflege erörtert und anschließend eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

 

 

 


 

Herr Mader erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation (s. Anlage …. Im Ratsinfosystem der Stadt Billerbeck) die angedachten Änderungen.

 

Der Vorsitzende bedankt sich für die Ausführungen.

Anschließend hinterfragt Herr Wieland, ob in der Schmiedestraße im Falle eines Neubaus auch die Vorgaben gelten oder eine Ausnahmemöglichkeit erteilt werden könne.

 

Herr Mader entgegnet, dass es im Falle eines Neubaus wichtig sei, dass sich dieses Gebäude in die Umgebung einfügt, um das städtebauliche Bild zu erhalten. Ein atypischer Bau wäre voraussichtlich eher nicht zulässig. Entscheidend ist die Zuordnung des Gebietes – in diesem Fall wäre dieses das Gebiet I. Die Befreiung von Vorgaben ist allerdings nach Abwägung immer möglich.

 

Weiterhin möchte Herr Wieland wissen, was passiert, wenn seitens der Gesetzgebung weitere Anpassungen erfolgen, z.B. weitere Erweiterung der Photovoltaik-Flächen. Ist die Satzung dann standhaft oder müssen weitere Anpassungen erfolgen.

 

Frau Dirks führt aus, dass eine Satzungsänderung zu jedem Zeitpunkt möglich sei, da dieses eine stadteigene Regelung ist.

 

Anschließend bedankt sich Herr Ahlers ausdrücklich für die gute Ausarbeitung und Darstellung der Photovoltaik-Flächen. Das Thema regenerative Energie zu betrachten sei nach wie vor wichtig. Hinsichtlich der Begrenzung der Dachflächen auf eine Nutzung von max. 60 % fragt Herr Ahlers nach, ob dieses zwingend erforderlich ist – zumal eine Begrenzung durch den Abstand zur Dachkante (30 cm – 1 Dachpfannenfläche) bereits eine Beschränkung darstelle.

 

Frau Besecke erläutert anhand eines Beispieles, dass die geplante Dachflächennutzung von 60 % nicht wirklich viel Fläche übrig lässt.

Zurzeit besteht in der Stadt eine sehr homogene Dachlandschaft, da es bereits in den 1980-er Jahren eine Gestaltungssatzung gegeben hat, die die rote Tondachpfanne vorgeschrieben hat. Dieses hat dazu geführt, dass über die Jahrzehnte ein gestalterisches Gut geschaffen wurde, welches sehr wertvoll ist. Die Verwaltung geht davon aus, dass die vorgeschlagenen 60 % Dachflächennutzung völlig ausreichend sind – dieses kann auch durch geführte Gespräche mit Gebäudeeigentümern bestätigt werden. Die städtebauliche Wirkung sollte keinesfalls außer Acht gelassen werden.

 

Nachfolgend erkundigt sich Herr Walbaum, ob diese Anpassung bereits mit dem Gestaltungsbeirat abgesprochen sei, dessen Expertise auch berücksichtigt werden sollte.

 

Frau Besecke weist darauf hin, dass die Beteiligung des Gestaltungsbeirates im Beschlussvorschlag verankert ist.

 

Daraufhin meldet sich Herr Peter-Dosch zu Wort und möchte die Anregung von Herrn Ahlers hinsichtlich der 60 %-Beschränkung aufgreifen. Dieses wird seinerseits ebenso kritisch gesehen, weil über die Abstände zu den Giebeln, First und Traufen im Grunde schon sehr viel steuert – zumal homogene Flächen (Rechtecke) das Ziel sein sollten. Er betont, dass die PV-Anlagen so oder so Fremdkörper darstellen. Homogener wird es, wenn einheitliche Abstände von den Dachbegrenzungslinien eingehalten werden. Darüber hinaus weist Herr Peter-Dosch auf eine neue Dachpfannen-Technik hin – die sogenannten Solardachziegel. Diese könnten ohne jegliche Restriktionen verwendet werden.

Das Potential dieser Solarziegel – auch im historischen Kontext – ist enorm und könnte Beschränkungen überflüssig machen.

Weiterhin weist Herr Peter-Dosch auf die Wichtigkeit der Dämmung der einzelnen Gebäude hin – auch hinsichtlich Klimafolgeanpassung. Hier sollte – auch in Absprache mit dem Gestaltungsbeirat – darüber diskutiert werden, was die Materialität von Fassaden, die nicht einsehbar sind, ebenso beraten werden.

Die abgewandten Fassaden sollten in seinen Augen nicht mit Restriktionen belegt werden, um mögliche Energieverluste zu vermeiden.

 

Seitens der Verwaltung führt Frau Besecke aus, dass Restriktionen erforderlich seien, um eine Einwirkungsmöglichkeit bei der Materialwahl bzw. Ausführung zu haben. Die Restriktionen beziehen sich lediglich auf die Flächen, die öffentlich vollumfänglich einsehbar sind. Mögliche Anpassungen der Satzung – auch hinsichtlich der Ziegelarten – sind durchaus vorstellbar. Hier müsse man auch zukünftig offen sein. Sie betont, dass bei der Denkmalpflege jedoch eher zurückhaltend agiert wird, da solche Ziegel sehr weit in das historische Gebäude eingreifen, während aufgesetzte Anlagen rückbaubar sind. Dafür gäbe es, wie Herr Mader in der Sitzungsvorlage deutlich gemacht habe, heute das Instrument der Abweichung. Zunächst soll mit dem Entwurf eine Beteiligung durchgeführt werden um dann mit den Stellungnahmen weiterzuarbeiten.

 

Abschließend bekundet Herr Holtmann seine Zustimmung zur Satzungsänderung, da die Berücksichtigung neuer Entwicklungen oder Techniken zukünftig berücksichtigt werden können.

 

 


Stimmabgabe: einstimmig