Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.       Die Hinweise der Bundeswehr, der Amprion GmbH, der LWL Archäologie für Westfalen, der Gelsenwasser Energienetze GmbH, der Vodafone Deutschland GmbH, des Landesbetriebs Straßenbau NRW und der Deutschen Telekom Technik GmbH werden zur Kenntnis genommen.

2.       Der Anregung des Kreises Coesfeld wird teilweise gefolgt, die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

3.       Unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander wird die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck nebst Begründung und Umweltbericht sowie artenschutzrechtlicher Prüfung durch Aufstellung eines gemeinsamen Teilflächennutzungsplanes mit der Gemeinde Rosendahl beschlossen.

4.       Die Genehmigung nach § 6 (1) Baugesetzbuch (BauGB) ist bei der höheren Verwaltungsbehörde einzuholen, sobald auch der Rat der Gemeinde Rosendahl einem entsprechenden Satzungsbeschluss zugestimmt hat.

5.       Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 (5) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Da es sich um einen gemeinsamen Teilflächennutzungsplan mit der Gemeinde Rosendahl handelt, wird die ortsübliche Bekanntmachung zeitlich wie inhaltlich mit der Gemeinde Rosendahl abgestimmt.

 

 

 


Herr Rose nimmt Bezug auf die Vorberatungen im Bezirksausschuss. Seitens der Ausschussmitglieder gibt es keinen weiteren Informations- bzw. Beratungsbedarf. 


Stimmabgabe: einstimmig