Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die ruhend gestellten Anträge erneut auf die Tagesordnung zu setzen, sobald das Flächennutzungsplanverfahren einen Planungsstand erreicht hat, der die Annahme zulässt, dass das Vorhaben den künftigen Ausweisungen entspricht.

 

 


 

Herr Wiesmann nimmt Bezug auf die Sitzungsvorlage und erläutert den Sachverhalt.

 

Anschließend erläutert Frau Besecke, dass sich hinsichtlich der Ruhendstellung der Anlagen der Kreis gemeldet hat und mitgeteilt hat, dass diese “Ruhendstellung” bis Ende des Jahres mitgetragen wird. Der Antrag wurde seitens der Vorhabenträger bis Ende September gestellt, so dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht über das gemeindliche Einvernehmen abgestimmt werden muss. Frau Besecke schlägt in Absprache mit dem Ausschussvorsitzenden jedoch vor, einen Beschlussvorschlag zu fassen, der einen künftigen weiteren Beratungstermin vorsieht. In dem Erlass des Landes ist dargestellt, dass nach der Offenlage der Zeitpunkt einer Genehmigung vorgesehen ist. Vorgeschlagen wird, dass nach dem Aufstellungsbeschluss

 

Frau Rawe hinterfragt, ob die Positivplanung dennoch weiter verfolgt wird und es richtig ist, dass nach Aufstellungsbeschluss das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. Frau Besecke bestätigt, dass das Planverfahren durchgeführt werden muss, um eine Genehmigungsfähigkeit zu erreichen. Nach heutiger Erlasslage ist dies nach der Offenlage der Fall.

 

Herr Schulze Temming befürwortet die zügige Umsetzung der Verfahren und regt an, vor den Sommerferien den Aufstellungsbeschluss zu fassen. Ergänzend weist Frau Besecke darauf hin, dass für das gemeindliche Einvernehmen ein Beschluss im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss ausreichend ist.

 

 


Stimmabgabe: einstimmig