Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die ruhend gestellten Anträge erneut auf die Tagesordnung zu setzen, sobald das Flächennutzungsplanverfahren einen Planungsstand erreicht hat, der die Annahme zulässt, dass das Vorhaben den künftigen Ausweisungen entspricht.

 

 


 

Vor Beginn der Beratungen erklärt sich Frau Holtmann für befangen – sie nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.

Frau Besecke weist auf die Ausführungen im Bezirksausschuss hin und erläutert diese nochmals.

 

Herr Schulze Temming fragt nach, ob der Aufstellungsbeschluss im nächsten Sitzungsturnus gefasst werden könne. Hierauf entgegnet Frau Besecke, dass der Aufstellungsbeschluss für das Bauleitplanverfahren nicht von Erheblichkeit ist – außer Jemand möchte eine Veränderungssperre verhängen. Der Aufstellungsbeschluss muss spätestens dann gefasst werden, wenn die Offenlage durchgeführt würde. Der Beschluss kann allerdings auch früher gefasst werden. In der Regel verfährt die Verwaltung so, dass dieses erst kurz vor der Offenlage zum Beschluss vorgeschlagen wird, da u.a. das Plangebiet sicher feststeht. Veränderungen würden zu Änderungen der Beschlüsse und entsprechendem Aufwand führen.

 

Danach möchte Herr Walbaum wissen, ob der Verwaltung bekannt sei, dass beim Kreis ähnliche Anträge für weitere 4 Anlagen in Hamern vorliegen. Hierauf entgegnet Frau Besecke, dass die Unterlagen noch nicht vorliegen – ihr dieses aber bekannt sei. Zudem ist zunächst der Kreis zuständig als Genehmigungsbehörde.

 


Stimmabgabe: einstimmig