Beschlussvorschlag für den Rat:

 

  1. Es wird beschlossen, die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen. Der Änderungsbereich liegt im nördlichen Stadtgebiet der Stadt Billerbeck an der Grenze zur Gemeinde Rosendahl. Der Planbereich liegt in der Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel und umfasst in der Flur 4 die Flurstücke 22, 23 tlw., 33, 54, 34, 35, 36, 62 tlw., 37 tlw., 41 tlw., 42 tlw., in der Flur 5 die Flurstücke 5 und 6, in der Flur 7 die Flurstücke 8, 9, 11, 37, 35 und 84, in der Flur 8 die Flurstücke 21-24 sowie 29-31. 

 

  1. Mit den Planentwürfen wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und eine frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.   

 

 


Der Vorsitzende Herr Wiesmann begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Ahn vom Büro Wolters Partner, Stadtplaner GmbH in Coesfeld.

 

Bevor Herr Ahn mit seinen Ausführungen beginnt, gibt Frau Besecke bekannt, dass am 11. April 2024 um 19:00 Uhr in der Geschwister-Eichenwald-Aula eine Bürgerinformationsveranstaltung zu den im Rat beschlossenen Leitlinien für Windkraft stattfinden wird. Die entsprechende Bekanntmachung erfolgt in Kürze.  

 

Herr Ahn stellt den Planentwurf zur 50. Änderung des Flächennutzungsplanes SO-Windenergie Hamern-Gantweg anhand einer Präsentation (siehe auch Ratsinformationssystem der Stadt Billerbeck – Anlage 1) vor.

 

Er macht deutlich, dass es sich hier um einen verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss handelt. Alle fachgutachterlichen Unterlagen sind für diesen ersten Verfahrensschritt nicht notwendig, da zunächst nur die Öffentlichkeit von der Planungsabsicht in Kenntnis gesetzt wird. Ziel und Inhalt dieser Positivplanung ist lediglich die Privilegierung des Bereiches für Windenergie. Die Planung bewirkt, dass der Flächennutzungsplan dem Windvorhaben nicht mehr entgegensteht.

 

Anhand des Planes in der Präsentation erklärt Herr Ahn, dass die vorgesehenen Flächen so groß wie nötig und so klein wie möglich gehalten werden. Lediglich die erdgebundenen Teile einer Windkraftanlage – zum Beispiel Mast oder Kran – müssen hier untergebracht werden - die Rotorblätter nicht.

 

Weiterhin geht Herr Ahn auf die Vorgaben ein, die der Rat vorher in den Leitlinien festgelegt hat - wie zum Beispiel den Abstand zu den Wohngebäuden. Abschließend weist er darauf hin, dass die erforderlichen gutachterlichen Unterlagen zum Flächennutzungsplan grundsätzlich vorliegen. Der Umweltbericht wird noch erstellt und nachgereicht. Bezüglich des Immissionsschutzgutachtens gibt es noch Ergänzungsbedarf.

 

Danach meldet sich Herr Flüchter zu Wort und fragt bei Herrn Ahn nach, ob in Billerbeck mit der nötigen Sorgfalt vorgegangen wird.

 

Darauf antwortet Herr Ahn, dass das Vorgehen aus Sicht eines Windanlagenbetreibers in Billerbeck eher langsam ist und dass der Start mit nur einer Fläche eine sorgfältige Vorgehensweise bedeute.

 

Nachfolgend äußert Frau Beil, dass sie Windkraftanlagen als erneuerbare Energien grundsätzlich befürwortet. Kritik äußert sie dahingehend, dass zu wenig Informationen vorliegen und die Beteiligung/Mitnahme der Bevölkerung zu gering ausfällt. In ihren Augen ist eine Beschlussfassung heute nicht möglich.

 

Daraufhin macht Herr Ahn nochmal deutlich, dass heute kein Plan beschlossen wird. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erfolgt in zwei Schritten – zum einen die Information über die Absicht, zum anderen die vierwöchige Auslegung des Flächennutzungsplans inclusive frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

 

Im Namen der Verwaltung teilt Frau Besecke mit, dass die Leitlinien ab Montag, 25.03.2024 im Rathaus (Foyer) ausgelegt werden.   

 

Seitens der SPD Fraktion wird das Problem darin gesehen, dass die Bürgerinnen und Bürger bis jetzt die Leitlinien noch nicht kennen. Außerdem wird deutlich gemacht, dass die riesigen Windräder das Landschaftsbild verändern werden und sie sich hier vorab eine umfassende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wünschen. Es wird erwartet, dass die Informationen zu den Leitlinien am 11. April 2024 verständlich dargestellt werden – wünschenswert wäre eine 3D Projektion. Hierzu berichtet Frau Besecke, dass eine Visualisierung beauftragt sei, die Fotos jedoch bei klarem Wetter gemacht werden sollten.  

 

Bezugnehmend auf die Argumentation der SPD ist Frau Rawe der Meinung, dass die Bürgerinnen und Bürger umfassend beteiligt werden. Zudem betont sie, dass das Thema Windkraft bereits seit über einem Jahr in der Diskussion ist.

 

Ebenso bekräftigt Herr Flüchter, dass sich die Bürgerinnen und Bürger bereits jetzt über das Thema informieren können und nicht erst am 11. April 2024.

 

Für die CDU Fraktion äußert Herr Schulze Temming zum wiederholten Male, dass es in dem heutigen Beschluss lediglich darum geh in die Planung einzusteigen. Die Öffentlichkeit wird definitiv im weiteren Verfahren beteiligt.


Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

7

 

 

Bündnis90/Die Grünen

2

 

SPD

 

2

FDP

1