Beschlussvorschlag für den Rat:

1.    Den Anregungen zur Nutzung von Festbrennstoffen wird gefolgt.

2.    Der Anregung, die gestalterischen Festsetzungen für die Außenwandflächen nicht mit aufzunehmen, wird nicht gefolgt

3.    Der Anregung, die Nutzung von Sonnenenergie zu ermöglichen, wird eingeschränkt gefolgt.  

4.    Im Rahmen des Planverfahrens zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Ferienpark Gut Holtmann“ sind nach § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, aufzufordern.


Frau Mönning weist darauf hin, dass zwischenzeitlich ein Schreiben der Anwohner vorliege und erkundigt sich, ob dieses der Verwaltung bekannt sei und wenn ja, bitte sie um kurze Stellungnahme.

 

Herr Mollenhauer teilt mit, dass er das Schreiben kurz vor der heutigen Sitzung erhalten habe, allerdings auf Umwegen und nicht von den Anliegern.

Frau Besecke erläutert, dass es im Wesentlichen um die Verwendung von Festbrennstoffen und um die Verkleidung der Außenfassade gehe. Der Sitzungsvorlage sei zu entnehmen, dass dies auch die wesentlichen Punkte in der Bürgeranhörung gewesen seien.

 

Herr Wiesmann erkundigt sich, ob verwaltungsseitig rechtlich nicht die Möglichkeit gesehen werde, Festbrennstoffe zuzulassen.

Frau Besecke gibt zu bedenken, dass hier nicht die Nutzung in einem Wohngebiet, sondern in einem Gebiet für Erholungssuchende ausgeschlossen werden soll. Ein Ausschluss von Festbrennstoffen sei rechtlich möglich.

 

Herr Krause hält es nicht für verantwortbar, in der heutigen Zeit der hohen Energiepreise Festbrennstoffe nicht zuzulassen. Außerdem diene es auch der Erholung, in ein Kaminfeuer blicken zu können.

 

Herr Wiesmann ist ebenfalls der Meinung, dass ein Feuer der Erholung diene und zu einem Wochenendgebiet dazu gehöre. Wenn die Möglichkeit bestehe, Festbrennstoffe zuzulassen, sollte man das auch tun. Außerdem gebe er zu bedenken, dass die Kamine schon über Jahre vorhanden seien.

 

Herr Walbaum hält dagegen den Vorschlag der Verwaltung für sinnvoll. Für das relativ dicht bebaute Gebiet könnte er sich auch die Errichtung eines Blockheizkraftwerkes vorstellen.

 

Frau Mönning stellt heraus, dass die normale Beheizung ja anders vorgenommen werde und das Heizen mit Holz nur zusätzlich erfolge.

 

Nach kurzer Erörterung stellt Frau Mönning den Antrag, Festbrennstoffe nicht auszuschließen.

 

Herr Krause hält die Festsetzungen bzgl. der Fassadengestaltung für zu weitgehend. Er bittet zu klären, ob durch diese Festsetzung der Bebauungsplan evtl. kippen könne.

 

Frau Besecke erläutert, dass gerade diese Festsetzung vom Gericht überprüft worden sei. Das Gericht habe festgestellt, dass gerade eine Holzfassade den Wochenendhauscharakter wahre. Sie werde aber noch einmal eine Überprüfung vornehmen. Heute gehe es lediglich um die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, im Rahmen der Offenlage könnten noch einmal alle Anregungen vorgetragen werden.


Stimmabgabe: einstimmig