Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt, sofern eine effektive Eingrünung nach Norden erfolgt und die Erschließung des Kotlagers verbessert wird.


Herr Dübbelde teilt mit, dass der Bezirksausschuss gestern mit 7 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen beschlossen habe, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen, sofern eine effektive Eingrünung nach Norden erfolgt und die Erschließung des Kotlagers verbessert wird.

 

Herr Becks hält den Mitgliedern der CDU-Fraktion ihre bisherigen Aussagen vor, wonach ein Standort auf der grünen Wiese ohne Bezug zum Betrieb abgelehnt und notfalls Klage erhoben werde. Das sei jetzt offensichtlich „Schnee von gestern“, denn die CDU-Fraktion habe einen Kurswechsel eingeschlagen. Die SPD-Fraktion bleibe bei ihrer Meinung und werde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilen, weil durch die Errichtung der Legehennenanlage u. a. die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes beeinträchtigt werden.  

 

Herr Wiesmann stellt richtig, dass die CDU-Fraktion nicht nur gesagt habe, dass sie einen Standort auf der grünen Wiese ohne Bezug zum Betrieb ablehnten. Sie hätten auch gesagt, dass sie das Einvernehmen nicht erteilen werden, wenn der Standort nicht möglichst nah zum Hof liegt. Hier liege der Fall anders. Der Verwaltung sei der Auftrag erteilt worden, mit dem Antragsteller Gespräche über einen Standort in annehmbarem Abstand zum Hof zu führen. Bereits in der folgenden Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses habe sich abgezeichnet, dass kein näherer Standort zu finden ist. Die Bezirksregierung habe dargelegt, dass das Bauvorhaben an dem beantragten Standort rechtmäßig ist und dem Hof nähere Standorte nicht vorhanden sind. Deswegen halte die CDU-Fraktion an ihrer Aussage fest, Ställen das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, soweit sie möglichst nah an der Hofstelle errichtet werden. Trotzdem appelliere er an alle Landwirte, vor Beginn eines Bauvorhabens in Absprache mit der Verwaltung einen Standort zu wählen, der dem eigenen Hof möglichst nahe kommt. In diesem Fall gebe es keinen. Im vorliegenden Fall sei ebenfalls entscheidungserheblich, dass die Landwirte aufgrund der neuen EU-Käfighaltungsverordnung auf größere Kleinvolieren umstellen müssen. Die Bezirksregierung habe dargelegt, dass dies in den vorhandenen Ställen nicht möglich ist. Des Weiteren gebe er zu bedenken, dass sich in Osthellen bereits sechs intensiv viehhaltende landwirtschaftliche Betriebe sowie sechs Nichtlandwirte auf engem Raum befinden, so dass eine Aussiedlung eines Landwirts auf einen Standort außerhalb der Bauernschaft an eine Stelle, wo keine Nachbarn immissionsmäßig belastet werden, zweckmäßig erscheint.  Die Mitglieder der CDU-Fraktion sähen keinen Grund, durch ein weiteres Hinauszögern des gemeindlichen Einvernehmens das geplante Bauvorhaben unrechtmäßig zu verhindern und die Stadt in Gefahr zu bringen, möglicherweise Schadenersatzforderungen ausgesetzt zu sein.

 

Frau Mönning hält der CDU-Fraktion noch einmal die Aussage von Frau Mollenhauer aus der Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am 6. März 2008 vor. Darin habe Frau Mollenhauer eine Stellungnahme der CDU-Fraktion verlesen, in der sie sich für eine Erweiterung in unmittelbarer Hofnähe bzw. am zum Hof nächstgelegenen Standort ausgesprochen und einen Standort auf der grünen Wiese ohne Bezug zum Betrieb abgelehnt habe. Der geplante Standort befinde sich auf der grünen Wiese und habe überhaupt keinen Bezug zum landwirtschaftlichen Betrieb. Sie sei von der ehrlichen Aussage der CDU-Fraktion ausgegangen, dass alle zusammen keine Ställe auf der grünen Wiese wollen und der Bezirksregierung Paroli geboten werde. Es sei enttäuschend und skandalös was hier gesagt werde und wenn das so hingenommen werde. Das sei eine Täuschung der Bürger dieser Stadt. Die SPD-Fraktion werde das nicht mittragen und alle Hebel in Bewegung setzen, um die Legehennenanlage, die weit entfernt vom Hof liege und auch noch vor dem Wald errichtet werden soll, zu verhindern.

 

Herr Wiesmann hält dem entgegen, dass der geplante Standort keine 800 m vom Hof entfernt liege und von weit entfernt keine Rede sein könne.

 

Frau Köhler hält die Begründung der CDU-Fraktion für sehr fadenscheinig. Sie frage sich, was die CDU-Fraktion dazu bewege, vor der Bezirksregierung einzuknicken. Hinzu komme noch, dass die Bezirksregierung im gleichen Zug auch 4 Wohnungen genehmigt habe, wovon nur eine erforderlich ist, um die Anlagen zu bewirtschaften. Sie könne sich nicht vorstellen, dass eine Wohnbebauung auf der grünen Wiese gewollt ist.

Außerdem wisse sie, dass die Nachbargemeinden interessiert auf die Geschehnisse in Billerbeck achten und die ablehnende Haltung begrüßt hätten. Billerbeck sei sogar als Vorbild betrachtet worden. Es sei schade, wenn dann in der Zeitung zu lesen sei, dass Billerbeck einknicke.

 

Herr Wiesmann entgegnet, dass die CDU-Fraktion nicht einknicke. Sie hätten von Anfang an gesagt, dass sie von Fall zu Fall entscheiden werden. Im Übrigen sei es ihm egal, was die Nachbargemeinden dächten. Hier gehe es um die Rechtmäßigkeit und die sei lt. Bezirksregierung gegeben.

 

Herr Flüchter macht deutlich, dass sich die beantragte Legehennenanlage in exponierter, weithin sichtbarer Hanglage befinde und damit einen erheblichen und nachhaltigen Eingriff in das Landschaftsbild darstelle. Sie ziehe einen massiven Zersiedelungseffekt nach sich. Wirksame Ausgleichsmaßnahmen seien bislang nicht vorgesehen. Das Schreiben der Stadt Billerbeck vom 13. März 2008 habe schlüssig dargelegt, dass wesentliche Belange der Stadt nicht berücksichtigt wurden, dass Anlagenteile offensichtlich unzulässig sind, dass eine mögliche Schonung des Außenbereiches nicht berücksichtigt wird und dass hofnahe Anlagenteile möglich, aber nicht vorgesehen sind. Die Antwort der Bezirksregierung vom 30. März 2008 sei dagegen in weiten Teilen unzureichend. Sie verweise auf einen insgesamt gewerblichen Status und eine Genehmigungsfähigkeit nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 also für Anlagen, die wegen ihrer besonderen Anforderungen oder Zweckbestimmung oder wegen nachteiligen Wirkungen im Außenbereich zulässig sind. Sie verweise auf die GbR als juristische Person, welche nicht mit dem Hofinhaber als natürliche Person identisch ist und rechtfertige damit den Standort und unkritisch sämtliche Anlagenteile.

Mit der GbR seien jedoch im Rahmen der UVS Alternativstandorte diskutiert worden, die ausschließlich Bestandteil der Hofstelle seien. Da die Hofstelle bei der Antragstellung jedoch keine Rolle spiele, sei die Suche nach einem konfliktarmen Standort nie ernsthaft erfolgt.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprächen sich grundsätzlich gegen eine gewerbliche Tierhaltung aus, welche keinen nachhaltigen Bezug zur Produktionsfläche und zur Betriebsstruktur aufweist. Außerdem sprächen sie sich gegen Anlagen aus, welche keinen räumlichen Bezug zur Hofstelle aufweisen und zu einer Zersiedelung der Landschaft beitrügen. Eine hofferne Lage, wie hier beantragt, so sei es Konsens gewesen, könne fraktionsübergreifend nicht mitgetragen werden. Die Rahmenbedingungen hätten sich seit der letzten Entscheidung in keiner Weise geändert. Die Konsequenz sei, das gemeindliche Einvernehmen erneut zu versagen. Er stelle den Antrag, den Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt zu ändern:

„Das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben wird seitens der Stadt Billerbeck versagt. Es wird ein Jurist beauftragt, der eine weitergehende rechtliche Prüfung des vorliegenden Antrages vornimmt und Möglichkeiten aufzeigt, die einen künftigen Schutz der freien Landschaft im Sinne der Stadt Billerbeck beinhaltet.“

 

Frau Mollenhauer hält den o. a. Ausführungen von Frau Mönning entgegen, dass es üblich sei, nicht nur einen Satz zu zitieren, sondern das gesamte Statement. Die Aussage, dass die CDU-Fraktion einknicke habe ebenfalls einen faden Beigeschmack. Wenn man das Statement der CDU-Fraktion insgesamt lese, könne man dem entnehmen, dass sie von Fall zu Fall entscheiden wollen. Sie wollten jedem Landwirt die Möglichkeit geben zu investieren und Ställe möglichst nah an der Hofstelle errichten zu können. In diesem speziellen Fall gebe es keinen näher zum Hof gelegenen Standort. Darüber hinaus habe die Bezirksregierung darauf hingewiesen, dass die Legehennenställe zulässig sind und die Stadt Billerbeck rechtswidrig handele, wenn sie ihr Einvernehmen nicht erteile. Diese Vorgaben halte die CDU-Fraktion für so zwingend, dass sie ihr Einvernehmen erteilen werde.

 

Frau Mönning erwidert, dass sie vollständig zitiert habe und es sich um eine feste Aussage der CDU-Fraktion handele. Auch an der in der Presse nachzulesenden  Aussage des Herrn Fehmer, dass man notfalls klagen werde, sei nicht zu rütteln.

 

Herr Dübbelde stellt den o. a. Antrag des Herrn Flüchter, das gemeindliche Einvernehmen zu versagen und einen Juristen zu beauftragen, der eine weitergehende rechtliche Prüfung des vorliegenden Antrages vornimmt und Möglichkeiten aufzeigt, die einen künftigen Schutz der freien Landschaft im Sinne der Stadt Billerbeck beinhalte, zur Abstimmung.

Der Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Herr Walbaum wirft an dieser Stelle die Frage auf, ob Herr Wiesmann nicht befangen ist.

Nachdem Herr Wiesmann erklärt, dass er nicht befangen ist erläutert Frau Dirks, dass jedes Ausschussmitglied für sich klären müsse, ob es befangen ist. Falls Zweifel bestünden, müsse geprüft werden, ob das Ausschussmitglied durch die Mitwirkung an der Entscheidung  einen unmittelbaren  Vor- oder Nachteil hat. Ihr sei kein Befangenheitsgrund bekannt.

 

Frau Köhler befürchtet, dass mit dem Bau der Legehennenanlage ein Präzedenzfall geschaffen wird. Bauchschmerzen habe sie mit dem Bau der drei Wohnungen, die an der Stallanlage entstehen sollen. Diese Wohnungen könnten auch woanders errichtet werden.

 

Herr Wiesmann entgegnet, dass die zuständigen Behörden über die Zulässigkeit dieser Wohnungen zu entscheiden hätten.

 

Auf Nachfrage von Frau Mönning, wie die CDU-Fraktion denn den nächstgelegenen Standort definiere, denn nächstgelegen könne  auch 100 oder 500 m entfernt sein.

Frau Mollenhauer entgegnet, dass sie sich nicht auf eine konkrete Entfernung festgelegt hätten.

 

Daraufhin zitiert Herr Becks noch einmal aus dem von Frau Mollenhauer abgegebenen Statement, dass die CDU-Fraktion für eine Erweiterung in unmittelbarer Hofnähe bzw. am zum Hof nächstgelegenen Standort ihr Einvernehmen erteilen werde, einen Standort auf der grünen Wiese ohne Bezug zum Betrieb ablehne.

 

Herr Wiesmann bekräftigt, dass die Aussage der CDU-Fraktion auch beinhalte, dass sie eine Erweiterung an „dem Hof nächstgelegenen Standort“ befürworten und diese Aussage auch bestehen bleibe.

 

Herr Flüchter spricht noch einmal die Frage der Glaubwürdigkeit an. Erst werde eine Resolution an die Bezirksregierung auf den Weg gebracht und bei gleicher Fragestellung knicke die CDU-Fraktion ein. Das könne er nicht nachvollziehen.

 

Herr Wiesmann erwidert, dass bei gleicher Fragestellung ein Bündel von Antworten der Bezirksregierung gekommen sei. Die Stadt Billerbeck könne nur aus planungsrechtlicher Sicht ihr Einvernehmen versagen und nicht so wie hier getan werde, andere Belange heranziehen. Hierüber hätten andere Behörden zu entscheiden.

 

Nach weiterer Erörterung stellt Herr Kortmann den Antrag auf Abstimmung.

 

Daraufhin stellt der Ausschussvorsitzende den Beschlussvorschlag des Bezirksausschusses zur Abstimmung.


Stimmabgabe: 6 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen