Beschluss:

1.    Den Anregungen zur Nutzung von Festbrennstoffen wird gefolgt.

2.    Der Anregung, auch in dem Bereich, der mit SO 4 gekennzeichnet ist Festbrennstoffe auszuschließen, wird nicht gefolgt.

3.    Der Anregung, die gestalterischen Festsetzungen für die Außenwandflächen nicht mit aufzunehmen, wird zunächst nicht gefolgt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bestandsaufnahme über die Gestaltung der Außenwandflächen durchzuführen.

4.    Der Anregung, die Nutzung von Sonnenenergie zu ermöglichen, wird bis zu einer Größe von 10 qm gefolgt.

5.    Im Rahmen des Planverfahrens zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Ferienpark Gut Holtmann“ sind nach § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, aufzufordern.


Frau Mönning berichtet, dass sie von Anwohnern auf einen Punkt angesprochen worden sei, der in der Bürgerbeteiligung bereits Thema gewesen sei. In der Niederschrift über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sei nachzulesen, dass Herr Weber beantragt habe, auf die Festsetzung hinsichtlich der Außenwandflächen gänzlich zu verzichten, da diese nach seiner Meinung keinen Sinn machten. Der Antrag habe die mehrheitliche Zustimmung der Anwesenden gefunden. Daraufhin habe Herr Mollenhauer in der Bürgerversammlung erklärt, dass er den Antrag dem Ausschuss vortragen werde, da dieser letztlich darüber entscheide.

Frau Mönning moniert, dass dieser Antrag dem Ausschuss nicht vorgetragen worden sei und bittet um Erklärung.

 

Herr Mollenhauer führt aus, dass der Vortrag durch Abdruck der Niederschrift erfolgt sei und der Vorschlag der Verwaltung hierzu ebenfalls aus der Sitzungsvorlage und den textlichen Festsetzungen hervor gehe. Er habe ausgeführt, dass gegenüber den Festsetzungen des bisherigen Bebauungsplanes die Gestaltungsfestsetzungen bzgl. des Verblendmauerwerkes gelockert worden seien. Der ursprüngliche Bebauungsplan habe vorgesehen, dass maximal 25% der Außenwandflächen aus Klinkermauerwerk hergestellt werden dürfen. Jetzt werde vorgeschlagen, diese Flächen auf 50% zu erhöhen. Ansonsten sollen die relativ engen Festsetzungen beibehalten werden, um den Charakter des Wochenendhausgebietes zu erhalten.

 

Frau Mönning erkundigt sich, wie viele der Gebäude heute schon verblendet sind. 

 

Hierzu könne er keine Angaben machen, so Herr Mollenhauer. Im ersten Bebauungsplan habe es in diese Richtung keine deutliche Einschränkung gegeben. Im Ferienpark gebe es insbesondere einen Wochenendhaustyp, der zwei verklinkerte Wände aufweise. Das sei zum Anlass genommen worden, die Sache zu überdenken. Danach sei vorgeschlagen worden, zwei verklinkerte Seiten bzw. für  50% der Außenflächen Klinker zuzulassen. Sicherlich gebe es Gebäude, die mehr aufweisen, davon sei aber keines vom Kreis genehmigt.

 

Frau Mönning weist darauf hin, dass fast 50% der Gebäude verklinkert seien und es 40 Vergleichsfälle gebe. Deshalb ergebe sich die Frage, ob die geplante Festsetzung überhaupt realistisch ist und ob sie nicht besser gestrichen werden sollte.

 

Diese Frage sei in allen Bürgeranhörungen gestellt worden, so Herr Mollenhauer. Darüber hinaus sei sie vor dem Oberverwaltungsgericht eingehend erörtert worden. Der Berichterstatter habe deutlich gemacht, dass es legitim sei, durch entsprechende Festsetzungen den Charakter eines Wochenendhausgebietes zu erhalten. Verwaltungsseitig werde die Auffassung vertreten, dass es unbedingt Ziel sein müsse, an dem Wochenendhauscharakter festzuhalten. Durch weitergehende Verklinkerungen würde das Dauerwohnen verfestigt.

 

Herr Krause führt an, dass er bereits in der letzten Sitzung nachgefragt habe, ob diese Festsetzung rechtlich einwandfrei ist. Im Übrigen verstehe er nicht, was die Verklinkerung mit dem Dauerwohnen zu tun habe. Er hätte nichts dagegen, auf die Festsetzung bzgl. der Außenwandflächen zu verzichten, dann stelle sich das Gebiet nicht so bunt, sondern einheitlicher dar.

 

Herr Mollenhauer macht noch einmal deutlich, dass damals die Festsetzung getroffen worden sei, um den Charakter des Wochenendhausgebietes zu betonen. Den Bauherren sollte die Möglichkeit gegeben werden, die Wetterseite massiv zu gestalten, ansonsten sollten sich die Gebäude in die Landschaft einbinden. Eine vollständige Verklinkerung würde dem Charakter eines Wochenendhausgebietes widersprechen.

 

Vor dem Hintergrund, dass bereits 40 Gebäude verklinkert sein sollen, stellt Herr Krause den Antrag, die gestalterischen Festsetzungen für die Außenwandflächen zu streichen.

 

Herr Mollenhauer schlägt vor, die Verwaltung mit einer Bestandsaufnahme bzgl. der Gestaltung der Außenwandflächen zu beauftragen. Parallel dazu sollte festgestellt werden, was genehmigt wurde. Das Ergebnis könnte dann zur Beratung über das Ergebnis der Behördenbeteiligung vorgelegt werden, so dass auf dieser Grundlage entschieden werden könne.

 

Herr Schlieker spricht sich gegen den Antrag des Herrn Krause aus. Die Gebäude hätten sich in ihrem Charakter dramatisch verändert. Durch eine Verklinkerung wirkten sie viel massiver und stellten nicht mehr das klassische Wochenendhaus dar. So werde das Wochenendhausgebiet Stück für Stück aufgeweicht und irgendwann ergebe sich eine ganz andere Nutzung.

 

Herr Nowak unterstützt den Vorschlag von Herrn Mollenhauer und rät allen Ausschussmitgliedern, sich die Situation anzusehen. Dann werde jedem die Massivität deutlich.

 

Herr Krause zieht im Hinblick auf den Vorschlag des Herrn Mollenhauer seinen Antrag zurück.

 

Frau Mönning spricht dann die Anregung bzgl. der Nutzung von Sonnenenergie an, der eingeschränkt gefolgt werden soll. Nach ihrer Meinung sollte im Beschluss verankert werden, dass Anlagen bis zu einer Größe von 10 qm Fläche zugelassen werden.

 

Herr Fehmer stimmt einer Konkretisierung des Beschlusses zu.

 

Nachdem Frau Dirks klarstellt, dass die Verwaltung für das weitere Verfahren die o. a. Bestandsaufnahme nachreicht, fasst der Rat folgenden


Stimmabgabe: 22 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung