Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Ausschussvorsitzende Herrn Schrader von der BBE Handelsberatung Münster.

 

Herr Krause moniert, dass den Ausschussmitgliedern kein Exemplar des Einzelhandelsgutachtens vorliegt. Sie seien es gewohnt, vorab Unterlagen zu bekommen, um sich vorbereiten zu können.

 

Herr Mollenhauer weist darauf hin, dass die Fraktionen jeweils ein Exemplar erhalten haben. Im Übrigen bedürften viele Dinge der Erläuterung. Das Einzelhandelskonzept werde aber allen Ratsmitgliedern übermittelt.

 

Dann stellt Herr Schrader das von ihm erstellte Gutachten vor und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Herr Walbaum erkundigt sich bzgl. der Bindung der Kaufkraft, ob diese für Billerbecker oder auch für Auswärtige angestrebt werde.

Sowohl als auch, so Herr Schrader. Wichtig sei es, die Kaufkraft an der richtigen Stelle zu binden.

 

Herr Walbaum führt an, dass der demografische Wandel gleichgesetzt werde mit dem Rückgang der Bevölkerungszahl. Das sei aber nicht richtig, denn der Wandel habe mit der Bindung der Alterstruktur zu tun. Der Zugang zu den Geschäften sei von den Kunden als gut bewertet worden. Er könne aber viele Geschäfte gar nicht aufsuchen. Die Kaufleute hätten das differenzierter eingeschätzt. Er fragt nach, wie die Senioren den Zugang zu den Geschäften bewertet haben.

Herr Schrader entgegnet, dass dies nicht besonders bewertet worden sei und es sich um subjektive Wahrnehmungen der Kunden handele.

 

Herr Kortmann erkundigt sich was dagegen unternommen werden könne, dass 75% der Textilien woanders gekauft werden.

 

Herr Schrader führt aus, dass die räumlichen Ansiedlungsmöglichkeiten eng gefasst werden sollten, um zu bewirken, dass weitere Ansiedlungen erfolgen. Zudem müssten die Rahmenbedingungen so attraktiv gestaltet werden, dass sich Betriebe ansiedeln. 

 

Herr Kortmann fragt weiter nach, ob man nicht auch auf Betriebe zugehen und sie auf den örtlichen Bedarf hinweisen könne.

Herr Schrader teilt mit, dass die direkte Ansprache sehr schwierig sei und selten zum Erfolg führe.

 

Herr Flüchter erkundigt sich, welche Konsequenzen die Gesetzesänderung für den ortsansässigen Einzelhandel habe, ob diese in ihren Expansionsmöglichkeiten eingeschränkt würden oder die 800 qm auch überschritten werden könnten.

 

Herr Schrader legt dar, dass die 800 qm die planungsrechtliche Grenze zur Großflächigkeit darstellten, eine Steuerung finde erst ab einer Größe von 800 qm statt. Bis unterhalb dieser Grenze seien auch Entwicklungen an anderer Stelle möglich. Wenn ein Betrieb über 800 qm Verkaufsfläche hinausgehe, müsse nachgewiesen werden, dass dies städtebaulich und planungsrechtlich vertretbar ist.

 

Frau Mönning verdeutlicht, dass samstags in der Innenstadt Billerbecks nicht viel los sei. In vergleichbaren Städten des Kreises sei das ähnlich. Im Gegensatz dazu sei in den Parkhäusern oder Cafes in Münster kaum ein freier Platz zu finden. Sie sehe für die kleinen Orte keine Chance, dagegen zu halten.

 

Herr Schrader pflichtet dem bei. Man könne nur durch Attraktivität und Vielfalt entgegenwirken. Ortsspezifische Besonderheiten müssten gewahrt werden. Eine Gleichstellung mit Münster sei nicht möglich. Dennoch hätten die kleineren Orte auch Vorteile. Viele Kunden in Großstädten des Ruhrgebietes wüssten oftmals nicht, ob sie sich in Oberhausen oder Dortmund befänden. Die Innenstädte seien überall gleich. Die Kaufkraft habe sich verschoben. Gewinner seien die großen Fachmarktzentren an der Peripherie und 1a City-Lagen der Großstädte.

 

Frau Mönning erklärt, dass sie eine Verfechterin der Individualität sei. Billerbeck sollte nicht das nachmachen, was große Orte tun.

 

Herr Kleideiter erkundigt sich, ob der Einzelhandel die Möglichkeit habe, das Sortiment auf 2 Standorte zu splitten, wenn die Grenze von 800 qm erreicht werde.

 

Das wird von Herrn Schrader bejaht. Wenn es sich nicht um einen Gebäudekörper handele, könne der Betreiber durchaus die Sortimente auf mehrere Betriebsstandorte splitten. Er könne die Verkaufsfläche von 800 qm auch überschreiten, er müsse sie nur am richtigen Standort haben. Ab 800 qm werde genau hingesehen, dem Sortimentsangebot benachbarter Orte dürfe nicht geschadet werden.

 

Herr Dr. Meyring kommt auf die Aussage zurück, dass in dem zentralen Versorgungsbereich eine Mischung stattfinden soll und fragt nach, wie sich das konkret für Billerbeck darstellen würde.

 

Herr Schrader merkt an, dass es um eine Handlungsdichte durchmischt mit verschiedenen Nutzungen gehe.

Die weitere Nachfrage von Herrn Dr. Meyring, ob es sein könne, dass jemand seinen Standort auf der falschen Straßenseite habe, wird von Herrn Schrader bejaht.

Herr Schrader stellt heraus, dass der Marktwettbewerb beibehalten werden soll, es gehe nicht darum, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu verhindern

 

Frau Mönning wirft ein, dass man nicht so tun dürfe, als ob die Innenstadt nicht definiert sei. Seit Jahrzehnten stellten die Ringstraßen die Begrenzung der Innenstadt dar.

 

Herr Schrader erläutert, dass seit 18 Jahren die Umsatzzahlen stagnierten, die Verkaufsflächen sich aber erhöhten. Wenn immer mehr Flächen auf stagnierende Nachfrage stoße, führe das zu Leerständen. Deshalb wolle die Landesregierung Entwicklungen an den falschen Stellen verhindern.

 

Herr Spengler erkundigt sich, ob Lösungen angedacht seien, wie man die Läden in der Langen Straße wieder mit Leben erfüllen könne.

 

Herr Schrader teilt mit, dass man nur versuchen könne, den großflächigen Handel auf die Standorte zu lenken, die dafür geeignet sind. Kleinere Geschäfte müssten versuchen, sich in der Nähe eines stark frequentierten Ladens anzusiedeln.

 

Herr Spengler wendet ein, dass man ja das Problem habe, dass die Geschäfte in der Fußgängerzone leer stünden.

 

Gerade dann müsse man versuchen, die Entwicklungen möglichst nah an die Innenstadt zu lenken, so Herr Schrader.

Seitens der SPD-Fraktionsmitglieder wird eingeworfen, dass sich aber gerade die 3 großen Kundenmagnete außerhalb der Innenstadt befänden.

 

Herr Dübbelde befragt Herr Schrader, ob er in dem Konzept auch Visionen aufzeigen werde.

 

Herr Schrader teilt hierzu mit, dass Flächenpotentiale aufgezeigt und evtl. Betreiber genannt würden. Zunächst gehe es um die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen. 

 

Von Herrn Dübbelde nach dem weiteren zeitlichen Ablauf befragt, führt Herr Schrader aus, dass ein Projekt begleitender Arbeitskreis, bestehend u. a. aus Vertretern der IHK, Bezirksregierung, Fraktionen, Unternehmen gebildet worden sei, der bereits getagt habe. Die nächste Zusammenkunft stehe an. Das Ergebnis werde dem Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vorgestellt. Am Ende des Projektes stehe, dass der Rat die wesentlichen konzeptionellen Bestandteile des Konzeptes durch Beschluss festlegt.

 

Herr Kortmann bittet darum, den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss rechtzeitig einzubinden.

 

Frau Mönning legt abschließend dar, dass sie die Fußgängerzone noch nicht abgeschrieben habe. Man sollte sich auf die Stärken Billerbecks berufen. Es gebe Städte, in der die Kleingliedrigkeit wieder entstanden ist.