Beschlussvorschlag für den Rat:

  1. Um nicht in jedem Besetzungsverfahren eine Einzelfallentscheidung herbeizuführen, schlägt der Schul- Sportausschuss vor, die Bürgermeisterin und drei bis zur Ratssitzung zu benennende Mitglieder des Schul- und Sportausschusses (jeweils ein Vertreter jeder Fraktion) in die Schulkonferenz zu entsenden.

 

2.   Der Rat bestimmt, welche dieser Personen das Stimmrecht ausüben soll.

 

  1. Damit auch die Mitglieder des Ausschusses die Möglichkeit haben, neue Schulleiterinnen bzw. Schulleiter kennen zu lernen, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dass sich die gewählten Leiterinnen bzw. Leiter in einer zeitnahen Sitzung nach ihrer Wahl persönlich vorstellen.

Herr Messing erläutert die Ausführungen in der Sitzungsvorlage und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder zur Bestenauslese, zur Frauenquote und zum Erlöschen des Wahlrechtes.

 

Herr Dittrich schlägt vor, die zu entsendenden Mitglieder in der Ratssitzung zu benennen.

 

Herr Hövener ist der Meinung, dass der Schulausschuss nicht angemessen in die Entscheidungsfindung eingebunden wird. Er könne sich vorstellen, die Bürgermeisterin und ihren Stellvertreter im Amt in die Schulkonferenz zu entsenden, unter der Voraussetzung, dass sich die Kandidaten vorher im Schulausschuss vorstellen.

 

Herr Messing entgegnet, dass dies nicht zulässig ist. Die Schulkonferenz treffe allein die Entscheidung über den Vorschlag zur Besetzung, es bestehe keine Möglichkeit der vorherigen Einflussnahme. Deshalb werde verwaltungsseitig vorgeschlagen, dass sich die gewählte Person anschließend in einer Schulausschusssitzung persönlich vorstellen soll.

 

Herr Krause kann nicht nachvollziehen, dass der Schulausschuss nicht vorher beteiligt werde.

Daraufhin erläutert Herr Messing, dass die Dienstaufsicht allein der Schulaufsichtsbehörde obliege und keine Möglichkeit der Einflussnahme bestehe.

 

Frau Dirks schlägt einen Austausch auf informellem Weg vor. Wenn dem Beschlussvorschlag heute gefolgt würde, wären sie und ein Vertreter jeder Fraktion in der Schulkonferenz vertreten und bekämen die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung gestellt. Sie könnten sich im Vorfeld zusammensetzen und die Auswahl besprechen.

 

Herr Krause wirft ein, dass die aus dem Schulausschuss zu entsendenden Vertreter für die Schulkonferenz nach d` Hondt bestimmt werden sollten.  

 

Frau Mönning hält die Auswahl des Schulleiters/der Schulleiterin durch ein Gremium der Schule für objektiver als durch den Schul- und Sportausschuss.

 

Herr Hövener betont, dass es sein Anliegen sei, den Schulausschuss angemessen zu beteiligen. Deshalb schlage er vor, dass neben der Bürgermeisterin der Schulausschuss 3 Personen aus seiner Mitte für die Schulkonferenz bestimmt, wobei der Rat entscheiden sollte, welche Person Stimmrecht haben soll.

 

Herr Wilkens begrüßt die Entscheidung, ein Mitglied jeder Fraktion in die Schulkonferenz zu entsenden, der Entsendung der Bürgermeisterin könne er ebenfalls zustimmen.

 

Herr Krause stellt noch einmal heraus, dass die Entsendung nach dem politischen Proporz erfolgen müsse.

 

Frau Mönning stellt fest, dass es bisher gute Sitte gewesen sei, bei Entscheidungen, die die Gesamtheit betreffen, alle Fraktionen zu beteiligen. Sie plädiere dafür, es so zu belassen.

 

Herr Krause entgegnet, dass dies nicht immer so gewesen sei und stellt den Antrag, die Entsendung nach d` Hondt vorzunehmen.

 

Frau Dirks betont, dass man sich gerade in Schulangelegenheiten immer einig gewesen sei. In die Schulkonferenz sollte jede Fraktion einen Vertreter entsenden können. Sie weist darauf hin, dass es sich bis auf ein Mitglied lediglich um beratende Mitglieder handele. Die Mehrheitsfraktion könnte im Rat bestimmen, dass ihr Mitglied Stimmrecht haben soll. Sie rate davon ab, die in den letzten Jahren gemeinsam verfolgte Linie zu verlassen.

 

Frau Mönning stellt den Antrag, so zu verfahren, dass alle im Rat vertretenen Parteien berücksichtigt werden.

 

Auf Wunsch der Vertreter der CDU-Fraktion erfolgt einen 5-minütige Sitzungsunterbrechung.

 

Nachdem die Sitzung wieder eröffnet ist, zieht Herr Krause seinen Antrag zurück.

 

Herr Dittrich stellt fest, dass also nur noch ein Antrag vorliegt, der der Verwaltungsvorlage mit der Änderung entspreche, dass der Rat entscheiden soll, welche Mitglieder entsandt werden sollen und wer Stimmrecht haben soll.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig