Beschluss:

Zu dem beantragten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB und zur Überschreitung der Baugrenze nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.


Frau Besecke teilt ergänzend mit, dass ein Allgemeinmediziner die Praxis nutzen wolle.

Weiter weist sie darauf hin, dass vom Parkplatz aus keine direkte Zugangsmöglichkeit zur Praxis bestehe und deshalb überlegt werde, mittels einer Rampe das Gelände zu überbrücken.

 

Herr Becks erkundigt sich, warum der Aufzug angebaut und nicht im Treppenhaus eingebaut werde. Man habe damals nicht umsonst auf die Architektur des Gebäudes geachtet.

 

Frau Besecke erklärt, dass dieses kaum möglich sei, da das Erdgeschoss bereits durch den SB-Markt genutzt werde.

 

Herr Walbaum befürwortet das Vorhaben, bittet aber die Verwaltung darauf zu achten, dass eine Rampe erstellt wird, da ansonsten die Arztpraxis nicht barrierefrei zu erreichen sei.


Stimmabgabe: 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme