Beschlussvorschlag für den Rat:

1.     Der Anregung des Landesbetriebes Wald und Holz NRW zur Ausweisung eines Teilbereiches als Wald wird nicht gefolgt.

2.     Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass der Bebauungsplan „Weitblick“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.

3.     Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Weitblick“ als Satzung.

4.     Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes “Weitblick“ beschlossen worden ist.


Der Ausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig