Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungsausschuss als Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Stadt Billerbeck beteiligt sich an dem gemeinsamen Bahnradweg Coesfeld-Rheine.


Zur Verdeutlichung der Ausführungen in der Vorlage zeigt Herr Mollenhauer mittels einer Power-Point-Präsentation Fotos und Kartenausschnitte über den Trassenverlauf und der Brücken auf Billerbecker Gebiet und stellt die Entwurfsplanung der Verknüpfungspunkte sowie die Planalternativen für den Bereich des Bahnhofes Lutum vor.

 

Herr Schulze Brock erkundigt sich, ob Gespräche mit den Anliegern geführt worden seien.

 

Herr Mollenhauer teilt mit, dass er insgesamt mit drei Anliegern gesprochen habe, mit einem wegen des Verknüpfungspunktes intensiver und mit zwei anderen bei Gelegenheit. Ansonsten sei aber keine Anliegerversammlung vorgesehen, da es sich um Flächen handele, die bereits Verkehrsflächen sind. Evtl. werde zu gegebener Zeit eine Informationsveranstaltung für Jedermann angeboten. Bzgl. der Verknüpfungspunkte würden aber noch intensive Gespräche mit den betroffenen Eigentümern geführt.

 

Frau Rawe fragt nach, ob Ausgleichsmaßnahmen erforderlich seien.

 

Umfassende Ausgleichsmaßnahmen müssten nicht durchgeführt werden, so Herr Mollenhauer, da es sich bei der Trasse bereits um einen Verkehrsweg handele.

 

Herr Schulze Brock bittet darum, die Anlieger zu beteiligen, bevor die Planung weiter geführt wird.

 

Herr Kösters möchte wissen, ob der Gleisschotter auf Risiken überprüft wurde.

 

Das wird von Herrn Mollenhauer bejaht. Lt. Gutachten könne auf dem Gleisschotter gebaut werden.

 

Herr Fliß stellt voran, dass der Radweg sicherlich für die Region von Vorteil wäre, wenngleich der direkte Nutzen für Billerbeck wegen des am äußeren Rand des Stadtgebietes verlaufenden Trassenverlaufes nicht messbar sei. Des Weiteren fragt er nach, in welcher Höhe der Haushalt belastet werde und welcher Effekt auf der Inventar-Seite erzielt werde. 

 

Herr Mollenhauer erklärt, dass anders als beim innovativen Radweg hier Vermögen mit einem geringen Eigenanteil geschaffen werde. Für die Unterhaltung der Brücken gebe es Verträge. Zu Anfang, wenn der Ausgleich für die Brücken gezahlt werde, ergebe sich im Haushalt ein deutlich positiver Effekt, wobei die gesamte Maßnahme über 55 Jahre abgeschrieben werde, so dass der Haushalt nur jährlich mit rd. 5.000,-- € belastet wird.

 

Herr Dübbelde fragt nach, ob die Stadt die Brücken auch übernehmen müsse, wenn sie sich nicht an der Maßnahme beteilige.

 

Davon sei auszugehen, so Herr Mollenhauer. Links und rechts der Brücken grenzten Wirtschaftswege an und es stelle sich die Frage wer hierfür verantwortlich sei. Nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz sei das derjenige, der den anderen Verkehrsweg überquere.

 

Herr Kösters weist darauf hin, dass die Stadt die Unterhaltungskosten, wie Heckenschnitt und Streudienst übernehmen müsse.

 

Herr Mollenhauer entgegnet, dass Radwege im Außenbereich nicht gestreut werden müssen. Wohl müsse genau wie an Wirtschaftswegen auch, das Lichtraumprofil freigeschnitten werden. Aufwendiger sei der Rückschnitt von Hecken. Aufgrund des vorhandenen Unterbaues könne jedoch davon ausgegangen werden, dass der Betriebshilfsdienst oder Privatleute den Schnitt und die Entsorgung kostendeckend oder sogar mit einem geringen Erlös übernehmen.

 

Auf weitere Nachfrage von Herrn Kösters, ob Rettungsfahrzeuge dort schnell zum Einsatzort kommen könnten, führt Herr Mollenhauer aus, dass die Verknüpfungspunkte eng beieinander lägen und der Radweg auch befahren werden könne.

 

Herr Fliß führt an, dass sich lt. Aussage der Verwaltung die Wirtschaftswege in einem schlechten Zustand befinden. Hier werde dagegen eine „Supertrasse“ erstellt, weshalb sich die Frage stelle, ob diese in bestimmten Teilen multifunktional (Radweg und Wirtschaftsweg) genutzt werden könnte.

 

Herr Mollenhauer weist auf die Zweckbindung als  Rad- und Wanderweg hin. Wenn die Trasse als Wirtschaftsweg freigegeben würde, würde es bzgl. der Förderung Probleme geben.

 

Herr Schulze Brock vergewissert sich, ob keinerlei Verkehrssicherungspflicht für die Stadt bestehe.

 

Herr Hoffmann erklärt, dass eine Streupflicht erst bei 50 Nutzern pro Stunde bestehe. Herr Mollenhauer ergänzt, dass im Außenbereich oder z. B. in Anliegerstraßen im Innenbereich keine Streupflicht bestehe.

 

Herr Schulze Thier stellt heraus, dass die betroffenen Anlieger die Lasten zu tragen hätten. Er sehe die Gefahr, dass ein paar Rowdies angelockt werden, die sich austoben wollen, den Radweg verlassen und auf den angrenzenden Wirtschaftswegen ihre Kraft messen wollen. Als Vorsitzender des Hegeringes müsste er eigentlich gegen das Vorhaben plädieren. Andererseits sehe er aber auch eine Verpflichtung gegenüber den angrenzenden Kreisen Steinfurt und Coesfeld. Der Abschnitt auf Billerbecker Gebiet sei eingebunden in ein Gesamtkonzept. Das Ministerium sehe das Vorhaben als wichtiges Projekt an. Deshalb werde man von außen so viel Druck bekommen, dass man sich im Grunde nicht verschließen könne. Dennoch sollten die Bedenken deutlich geäußert werden.

 

Frau Rawe unterstreicht, dass eigentlich doch in 2007 Einigkeit darüber bestanden habe, dass es sich um eine gute Sache handele, auch wenn Billerbeck nicht direkt davon profitiere. In erster Linie sei es damals um die hohen Kosten gegangen. Jetzt seien diese Kosten erheblich gesunken. Und wenn man es schaffe, über den Lutumer Fußweg eine vernünftige Anbindung nach Billerbeck sicher zu stellen, dann sollte der Beteiligung zugestimmt werden. Die Grünen würden den Verwaltungsvorschlag mittragen.

 

Herr Knüwer stellt fest, dass Billerbeck durch den Radweg touristisch aufgewertet würde, weil sich durch die Verknüpfungspunkte Möglichkeiten ergeben, Teilstrecken rund um Billerbeck zu nutzen.

 

Zur Frage von Frau Schulze Wierling, wie der Radweg beworben werden soll, teilt Frau Dirks mit, dass man soweit noch nicht sei. Zuerst müsse der Radweg benannt werden, danach werde er gemeinsam beworben.

 

Herr Fliß verdeutlicht noch einmal die Sorgen der SPD-Fraktion bzgl. der Finanzierbarkeit und dem sich ergebenden Gegenwert. Erst vor kurzem sei die Haushaltssperre aufgehoben worden. Er wolle genau wissen, wie eine Beteiligung den Haushalt der Stadt Billerbeck belaste und ob sich die Stadt die Ausgaben von rd. 70.000,-- € leisten könne. Deshalb könne er heute nicht zustimmen, sondern werde sich der Stimme enthalten.

 

Frau Dirks sagt zu, die Zahlen zusammen zu stellen.

 

Herr Schulze Brock erklärt, dass er sich ebenfalls der Stimme enthalten werde, um zu verdeutlichen, dass noch Gespräche mit den Anliegern geführt werden müssen.

 

Herr Dübbelde weist nachdrücklich darauf hin, dass der Radweg 2007 hauptsächlich aus finanziellen Gründen abgelehnt wurde. Weiterer Grund der Ablehnung sei gewesen, dass der Radweg entfernt vom Stadtzentrum an Billerbeck vorbei führe. Außerdem sei damals Coesfeld noch nicht im Boot gewesen. Heute sei die Situation anders, da ein weitaus geringerer Betrag aufzuwenden ist. Zudem habe Herr Mollenhauer ausgeführt, dass die Bewirtschaftung einigermaßen kostenneutral möglich ist. Von daher könne er heute zustimmen.

 

Herr Schulze Temming macht deutlich, dass auch er zustimme, allerdings mit dem Vorbehalt, dass die Kosten im Rahmen bleiben müssen. Er erkundigt sich, ob es bzgl. der Brücken bereits Kostenermittlungen gebe.

 

Herr Mollenhauer führt aus, dass er sich auf das Gutachten, das die BEG erstellt habe, verlasse. Die Stadt Billerbeck erhalte für die Brücken eine Ablösesumme. Geplant sei, zwei Brücken abzureißen.

 

Herr Knüwer kann dem Projekt auch deshalb zustimmen, weil am Bahnhof Lutum die seit langem gewünschten zusätzlichen Parkplätze geschaffen würden.

 

Nach weiterer Erörterung stellt Frau Rawe den Antrag auf Abstimmung.


Stimmabgabe: 7 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen