Beschluss:

Zu dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB gegeben.


Herr Flüchter erklärt sich für befangen. Er begibt sich in den Zuschauerraum und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Frau Besecke stellt das Bauvorhaben vor.

 

Herr Brockamp fragt nach, ob der Verwaltung bekannt sei, dass links vom Gebäude eine Zufahrt zur Erschließung des hinteren Grundstückes ausgewiesen werden soll. Er habe heute vom Bauherren erfahren, dass eine solche Erschließung geplant sei, weil man sich über die Nutzung des hinteren Grundstücksteiles noch nicht einig sei.

 

Frau Besecke erinnert daran, dass über das Hintergrundstück in der Vergangenheit schon beraten wurde. Damals sei eine Bauvoranfrage vom Kreis positiv beschieden worden. Eine Bebauung des Hintergrundstückes sei nicht ausgeschlossen, es sei denn es würde mit einem Bebauungsplan dagegen agiert.


Stimmabgabe: einstimmig