Beschluss:

Die Entfristung der Option wird ausdrücklich begrüßt. Die auskömmliche Finanzierung der Personal- und Sachkosten ist auch weiterhin durch den Kreis zu gewährleisten.


Herr Struffert berichtet anhand der Sitzungsvorlage über die Entfristung des Optionsmodells. Er führt aus, dass in der näheren Umgebung die Kreise Borken und Steinfurt neben dem Kreis Coesfeld bereits Optionskommunen seien. Die Kreise Warendorf und Recklinghausen und die Stadt Münster beabsichtigten ebenfalls einen Antrag auf Optionierung zu stellen. Sollte es hierzu kommen, hätte man ein starkes Münsterland. Vielleicht eröffneten sich dadurch auch Tore beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Bzgl. der weiteren Planung müsse zunächst abgewartet werden, welche Gesetzesänderungen nunmehr von der Bundesregierung beschlossen werden. Ein Punkt werde die Neubemessung der Regelsätze sein. Im Sanktionsbereich solle es ebenfalls Änderungen geben. Zudem solle der befristete Zuschlag zum Arbeitslosengeld entfallen.

Ein weiterer Punkt seien die Verhandlungen bzgl. der Erstattung der Sach- und Personalkosten mit dem Kreis. In der Vergangenheit habe es hier keine Probleme gegeben. Die Erstattung sei stets auskömmlich gewesen. Seitens der kreisangehörigen Kommunen werde bei der Bemessung der Personalkosten Wert auf eine vernünftige Personalausstattung im Verhältnis zu den Kundenzahlen gelegt. Er gehe davon aus, dass dies gelingen werde, weil der Kreis signalisiert habe, die Aufgaben auf Augenhöhe mit den Kommunen wahrnehmen zu wollen.

Des Weiteren werde angestrebt, eine einheitliche Leistungs- und Fallmanagement-Software einzuführen. Darüber hinaus werde weiterhin ein Augenmerk auf Eingliederungsleistungen gelegt.

 

Herr Fehmer fragt nach, ob die auskömmliche Finanzierung bzgl. der Personal- und Sachkosten für die nachfolgende Zeit gesichert sei oder mit Änderungen zu rechnen sei.

 

Gesichert sei dies nicht, so Herr Struffert. In den letzten Jahren habe man sich aber immer einvernehmlich geeinigt und er rechne damit, dass es auch in Zukunft auskömmlich sein wird.

 

Vor dem Hintergrund, dass es im Bereich der Personal- und Sachkosten um ein Durchreichen von Bundesmitteln gehe, äußert Herr Fehmer die Sorge, dass es aufgrund der knappen Finanzmittel nach der Entfristung Probleme geben könnte. Er wirft die Frage auf, ob es nicht Sinn mache einen Riegel vorzuschieben und deutlich zu machen, dass die Aufgaben nicht mehr wahrgenommen werden, falls die Auskömmlichkeit nicht gegeben sei.

 

Herr Struffert führt aus, dass der Bund selber den Fallmanagementschlüssel bereits angepasst habe. Der Bund sehe den Bedarf für eine intensive Betreuung vor Ort. Insofern sei man auch zukünftig auf der sicheren Seite. Wenn sich herausstellen sollte, dass die Finanzierung nicht mehr auskömmlich sei, hätten die kreisangehörigen Kommunen sowieso schlechte Karten, weil es ausschließlich Angelegenheit des Kreises sei sich für oder gegen die Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II auszusprechen.

 

Frau Dirks ergänzt, dass dem Kreis gegenüber deutlich gemacht worden sei, dass eine weitere Zusammenarbeit auf Augenhöhe erwartet werde. Verwaltungsseitig sei für heute kein Beschlussvorschlag unterbreitet worden, weil davon ausgegangen werde, dass der Kreis die Aufgaben nur weiter übernehme, wenn die Finanzierung auskömmlich ist. Ein Beschluss könnte nur deklaratorischen Charakter haben, weil der Kreis zuständig sei.

 

Frau Mollenhauer meint, dass gegenüber dem Kreis von vornherein deutlich gemacht werden sollte, dass die Aufgabenwahrnehmung durch die Kommune nur möglich sei, wenn die Finanzierung auskömmlich sei.

 

Herr Dittrich und Herr Schlieker sprechen sich dafür aus, einen deklaratorischen Beschluss zu fassen.

 

Der HFA fasst folgenden deklaratorischen


Stimmabgabe: einstimmig