Beschluss:

Der Ausbau der Massonneaustraße ist auf der Grundlage der vorgestellten Planung auszuschreiben.


Herr Bach stellt die Grundlagen der mit den Anliegern abgestimmten Planung vor.

 

Herr Flüchter erkundigt sich, warum die Aufpflasterung im Bereich Massonneaustraße/Brunnenweg im Nachgang zur Bürgerversammlung verkürzt worden sei.

 

Herr Bach führt als Grund Platzprobleme an. Einerseits müsse vor der Aufpflasterung genug Platz sein, damit sich dort ein PKW aufstellen könne, andererseits stehe nach der Aufpflasterung die nächste Grundstückszufahrt an. Die Anliegerin, vor deren Grundstück die Aufpflasterung entstehen soll, habe angeboten, ihre Grundstückszufahrt zu verengen, damit die Aufpflasterung in Richtung Gantweg verlängert werden könne.

 

Herr Mollenhauer weist darauf hin, dass die Aufpflasterung so lang sein müsse, dass nicht gleichzeitig 2 Räder die Rampe hinauf und zwei Räder hinunter fahren.

 

Auf Antrag von Herrn Flüchter wird der als Zuhörerin anwesenden Anliegerin der Massonneaustraße Frau Feld einvernehmlich Rederecht erteilt.

 

Frau Feld schildert, dass sie angeboten habe, von ihrer Einfahrt 50 cm abzugeben. Dabei sei sie davon ausgegangen, dass im Plan die derzeit vorhandene Grundstückszufahrt eingezeichnet war. Das sei aber nicht der Fall, in dem Plan sei die frühere Einfahrt eingezeichnet, die nicht so viel Spielraum lasse. Um eine Lösung zu finden, schlage sie einen Ortstermin vor. Sie wolle aber noch einmal deutlich machen, dass der Überweg mit der Aufpflasterung an der Stelle zur Sicherheit der Fußgänger unbedingt erforderlich sei.

 

Herr Bach und Herr Mollenhauer sagen zu, gemeinsam mit der Anliegerin eine Lösung zu suchen.

 

Herr Becks erkundigt sich, wie realistisch die Kostenschätzung ist und auf welcher Grundlage sie erstellt wurde.

 

Herr Bach teilt mit, dass er die Kosten auf der Grundlage der zuletzt gebauten Straßen ermittelt habe. Er gehe davon aus, dass man gut hinkommen werde. Maßgebend sei aber schließlich das Ausschreibungsergebnis.

 

Auf Nachfrage von Herrn Schulze Temming teilt Herr Bach mit, dass bei den Schleppkurven im Bereich Massonneaustraße/Gantweg/Gantweger Straße der landwirtschaftliche Verkehr berücksichtigt wurde.

 

Herr Becks fragt nach, ob es bzgl. der Beitragserhebung noch Unsicherheiten gebe.

 

Herr Mollenhauer weist darauf hin, dass die Beitragserhebung den Anliegern mehrmals erläutert wurde. Es könnte sein, dass hiergegen geklagt werde und das Gericht eine andere Auffassung als die Verwaltung vertrete. Bei den Bürgerversammlungen sei aber zum Ausdruck gekommen, dass die vorgesehene Abrechnungsweise von der Mehrheit der Anlieger als gerecht empfunden werde.  

 

Unter Berücksichtigung der Klärung bzgl. der Aufpflasterung fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: einstimmig