Beschluss:

Die Errichtung einer Vogelschießstätte auf dem städtischen Grundstück Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 11, Flurstück 45, wird gestattet und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

 


Nach kurzer Erörterung schließt sich der Ausschuss dem Beschlussvorschlag des Bezirksausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig