Beschlussvorschlag für den Stadtenwicklungs- und Bauausschuss:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit allen Beteiligten einen Rahmenplan für die Steuerung von Intensivtierhaltung zu erarbeiten. Nach weiterer Beratung des Runden Tisches wird das Ergebnis dem Bezirksausschuss zur weiteren Beratung vorgelegt.


Frau Besecke berichtet über die Zusammenkunft des Runden Tisches. Es sei vereinbart worden, weiter im Gespräch bleiben zu wollen und einen Rahmenplan zu erarbeiten. Verwaltungsseitig sei vorgeschlagen worden, Tabu-Zonen festzulegen, in denen Tierhaltungsanlagen nicht errichtet werden sollen. Die Überlegungen stünden aber noch ganz am Anfang.

 

 

Frau Schlieker macht deutlich, dass sich die Grünen dem Ziel des Runden Tisches, mit allen Beteiligten im Gespräch zu bleiben, anschlössen. Sie wollten sich nicht verweigern, aber schon jetzt deutlich sagen, dass ihre Kompromissbereitschaft begrenzt sei. Sie seien nach wie vor gegen gewerbliche Tierhaltung. Anders als die Bürgermeisterin, die in der Sitzungsvorlage formuliert habe, dass es nicht Aufgabe einer Kommune sei, die wirtschaftliche Notwendigkeit oder moralische Vertretbarkeit einer Stallanlage zu beurteilen, seien sie der Meinung, dass eine Kommune moralische Maßstäbe ansetzen müsse. Die Formulierung der Sitzungsvorlage zeige schon, dass es eine einseitige Verbindlichkeit geben werde.

 

Frau Besecke stellt heraus, dass zunächst das Gespräch zwischen allen Beteiligten wichtig sei. Sie gehe nicht davon aus, dass einseitige Maßgaben getroffen werden.

 

Herr Flüchter führt an, dass für ihn mehr als z. B. Aulendorf oder Möllerings Hügel zum Tabu-Bereich gehören. Hierzu gehörten Bereiche mit Wert für den Naturschutz also die belebte und unbelebte Landschaft. Er hoffe, dass alle Beteiligten offen seien und erst einmal ein Kriterienkatalog aufgestellt werde.

 

 

Herr Fliß bezieht sich auf die in der Niederschrift über die Zusammenkunft des Runden Tisches genannten Großvieheinheiten. Hier könnte doch gesagt werden, dass bei den jetzigen 2,54 GV/ha in Billerbeck und 1,93 GV/ha im Kreis Coesfeld ein Schlussstrich gezogen wird.

 

Herr Wiesmann merkt an, dass diese Zahlen beim Runden Tischen nicht unumstritten waren.

 

Herr Schulze Brock fragt kritisch nach, warum Vertreter des Initiativkreises für den Außenbereich (IfA) nicht zum Runden Tisch eingeladen worden seien. Immerhin seien hier Belange des Außenbereiches betroffen und es handele sich um einen großen eingetragenen Verein.

 

Frau Besecke teilt mit, dass die gleichen Vereine, Verbände und Institutionen eingeladen wurden wie zur ersten Zusammenkunft des Runden Tisches.

 

Herr Mollenhauer sagt zu, über eine Einladung des IfA zur nächsten Zusammenkunft nachzudenken .

 

Frau Mollenhauer meint, mit dem Runden Tisch auf dem richtigen Weg zu sein. Wenn ein Landwirt die Errichtung eines Stalles beantrage und dieser die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, müsse man dem zustimmen. Bei den Landwirten sei aber durchaus Gesprächsbereitschaft vorhanden. Außerdem werde einiges getan und z. B. die Filtertechnik verbessert. Ihr sei es wichtig, das Ganze nicht zu zerreden. Man könne nicht grundsätzlich dagegen sein, damit werde kein Stall verhindert.

 

Frau Schlieker führt an, dass die Grünen mit ihrer Petition erreicht hätten, dass über das Baugesetzbuch diskutiert wird, auch in anderen Bundesländern. Man könne ja nicht mit zweierlei Maß messen.

 

Herr Schulze Esking merkt an, dass eine Änderung des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB mit großer Mehrheit abgelehnt wurde.

Außerdem könne man nicht generell die gewerbliche Tierhaltung in Frage stellen. Wenn kleinere Betriebe einen Stall errichteten, könnte dieser schon gewerblich sein, weil der Betrieb nicht über die erforderlichen Flächen verfüge.

Bei den genannten Großvieheinheiten handele es sich um Zahlen aus der Tierseuchenkasse und nicht um offizielle Zahlen der Landwirtschaftskammer. Man könne doch einem Betrieb, bei dem z. B. ein Generationswechsel anstehe, die Erweiterung nicht versagen, nur weil insgesamt 2,54 GV/ha erreicht werden. Eigentlich sei man doch auf einem guten Weg, wenn gemeinsam mit allen Beteiligten und der Bürgerinitiative Tabubereiche festgelegt werden.

 

Frau Schlieker entgegnet, dass die Realität anders aussehe und nicht die kleinen Betriebe große Ställe anbauten, sondern die großen Betriebe. Nach ihrem Verständnis müsse die Landwirtschaft grundsätzlich flächenbezogen betrieben werden.

 

Herr Flüchter führt an, dass Kriterium für landwirtschaftlich oder gewerblich der Flächenbezug ist. Gewerbliche Tierhaltung, die mit den gegebenen Ressourcen nicht mehr arbeiten kann, sollte nicht mehr zulässig sein.

 

Herr Fliß wiederholt seinen Vorschlag, die Großvieheinheiten als Leitlinie festzusetzen.

 

Frau Mollenhauer appelliert noch einmal an alle, die Sache nicht zu zerreden. Es gebe doch den Runden Tisch und bei den Landwirten sei angekommen, dass die großen Ställe in der Bevölkerung negativ aufgenommen werden.

 

Herr Knüwer führt aus, dass es hilfreich sei, das Gespräch zu suchen. Mit einer Bauleitplanung könne man nichts erreichen. Wenn in den Gesprächen erreicht werden könnte, dass im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung in jeden Maststall Filtertechnik nach neuester Generation eingebaut wird, dann habe man doch schon viel erreicht.

 

Herr Wiesmann weist darauf hin, dass man nicht wisse, ob der Runde Tisch bei der nächsten Zusammenkunft zu einem Ergebnis komme und deshalb der Beschlussvorschlag entsprechend geändert werden sollte.

 

Der Vorschlag, Vertreter des IfA zum nächsten Runden Tisch einzuladen, wird verwaltungsseitig noch einmal geprüft.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig