Beschlussvorschlag für den Rat:

1.     Für das Plangebiet, welches große Teile des Bebauungsplangebietes „Oberlau II“ umfasst, wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Oberlau II“ beschlossen. Der Änderungsbereich liegt nördlich des Stadtzentrums und umfasst konkret die Flurstücke 434-451, 453-473 sowie 475-539 in der Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 12.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

2.     Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird demnach auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.

3.     Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.

4.     Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Oberlau II“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

5.     Nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.


Der Ausschuss folgt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig