Beschluss:

1.     Für das Plangebiet, welches große Teile des Bebauungsplangebietes „Oberlau II“ umfasst, wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Oberlau II“ beschlossen. Der Änderungsbereich liegt nördlich des Stadtzentrums und umfasst konkret die Flurstücke 434-451, 453-473 sowie 475-539 in der Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 12.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

2.     Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird demnach auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.

3.     Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.

4.     Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Oberlau II“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

5.     Nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.


Herr Mollenhauer schlägt vor, den Satzungstext um folgende Formulierung zu ergänzen:

„Die o. g. untergeordneten Bauteile und Nebenanlagen sowie Carports und Garagen dürften von den gestalterischen Festsetzungen abweichen“

und den um diese Formulierung ergänzten Satzungstext für die Offenlegung zu billigen.

Der Rat schließt sich diesem Vorschlag an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig