Beschlussvorschlag für den Rat:

1.    Mit dem Antragsteller wird ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten geschlossen

2.    Auf Grundlage des Plankonzeptes wird eine frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und eine frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt


Herr Architekt Evers stellt die Planung detailliert vor und geht dabei auch auf die verkehrstechnischen Probleme ein.

U. a. führt er aus, dass zur hinteren Wohnbebauung eine Böschung angelegt werde. Die Traufhöhe des geplanten Gebäudes betrage 6,00 m und liege damit unter den Traufhöhen der beiden Nachbarhäuser Miltrup und Averbeck.

Bzgl. des Imbisses bestehe noch eine längerfristige vertragliche Bindung zwischen dem Pächter und Herrn Averbeck. Ob der eingezeichnete Standort tatsächlich akzeptiert wird, müsse mit dem Betreiber noch abgestimmt werden. Er sichere aber zu, dass der Imbiss in das Gesamtbild integriert wird. 

 

Bzgl. der Erschließung habe ein Gespräch zwischen der Verwaltung, dem Landesbetrieb und dem Investor stattgefunden. Der Landesbetrieb sei sich zwar im Klaren, dass die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich verbessert werden müsste, dies aber aus finanziellen Gründen erst in 10 – 15 Jahren möglich sei. Die vom Antragsteller in Auftrag gegebene Verkehrsuntersuchung komme zu dem Ergebnis, dass eine Erschließung über den Sandweg mit einer Lichtsignalanlage die beste Variante sei. Da der Antragsteller die Planung zügig umsetzen wolle, sei er bereit, sich an den Kosten für eine Ampelanlage zu beteiligen.

 

Herr Brockamp erkundigt sich nach der Anlieferung und weist darauf hin, dass heute viele Kunden des Imbisses mit ihrem LKW samt Anhänger vor dem Imbiss an der Holthauser Straße parkten. Das wäre bei dem jetzt geplanten Standort nicht mehr möglich.

 

Herr Evers bestätigt, dass die LKW nicht mehr unmittelbar vor dem Imbiss parken könnten.

Die Anlieferungen für den Tier- und Gartenmarkt seien über den Parkplatz vorgesehen. Eine rückwärtige Anlieferung sei im Hinblick auf die Lärmbelästigungen für die angrenzende Wohnbebauung ausgeschlossen worden, außerdem müsste eine sehr lange Rampe angelegt werden. Zu welchem Zeitpunkt angeliefert werde, entziehe sich seiner Kenntnis. 

 

Herr Flüchter erkundigt sich nach der Farbe und dem Material der Fassade und fragt nach, ob die Bepflanzung nur zur optischen Verbesserung des Planes diene oder konkret so umgesetzt werden soll.

 

Herr Evers teilt mit, dass er die Bepflanzung so vorschlage. Das Außenmaterial bestehe aus Iso-Paneele. Die Farbgebung sei so wie im Plan eingezeichnet gewollt (grau und grün).

 

Herr Becks legt dar, dass er die Planung an der Stelle grundsätzlich begrüße. Die heutige unschöne Situation im Einfahrtsbereich Billerbecks werde hierdurch aufgewertet. Für ihn stellten sich aber noch zwei Fragen. Zum einen werde in der Vorlage ausgeführt, dass die Planung zwar dem heutigen Bebauungsplan widerspreche, aber grundsätzlich mit dem Einzelhandelskonzept der Stadt Billerbeck vereinbar sei. Zum anderen solle lt. Sitzungsvorlage in der Sitzung über das Gespräch mit dem Landesbetrieb Straßen NRW berichtet werden.

 

Herr Mollenhauer verweist bzgl. des Gespräches mit dem Landesbetrieb auf die anfänglichen Ausführungen des Herrn Evers, wonach ein gemeinsamer Termin stattgefunden habe.

Frau Besecke teilt mit, dass es bzgl. der Erschließung noch keine Vereinbarung zwischen Straßen NRW und dem Investor gebe. Die Stadt sei als Vermittler tätig. Vereinbart worden sei, einen Plan zu erstellen, die Kosten zu ermitteln und Überlegungen zur Kostenaufteilung anzustellen.

Frau Besecke erläutert weiter, dass nach dem rechtsgültigen Bebauungsplan und der damaligen Sortimentsliste ein Tier- und Gartenfachmarkt nicht zulässig wäre, weil z. B. zoologische Artikel ausgeschlossen seien. Im Rahmen der Erstellung des Einzelhandelskonzeptes sei eine örtliche Sortimentsliste erarbeitet worden, die im Wesentlichen der Angebotspalette des geplanten Marktes entspreche.

 

Herr Becks betont, dass im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eine klare Aussage des Landesbetriebes Straßen NRW zur Gestaltung des Kreuzungsbereiches erforderlich ist.

 

Herr Kortmann merkt an, dass der geplante Markt an der Stelle eine Bereicherung für die Stadt sein wird. Die Bäckerei und der Imbiss könnten allerdings eine Konkurrenz zu dem innerstädtischen Angebot sein.

 

Frau Besecke gibt zu bedenken, dass Gastronomiebetriebe in Gewerbegebieten zulässig seien.

 

Auf Nachfrage von Herrn Schulze Temming zu den Auflagen für die Ausgestaltung führt Frau Besecke aus, dass im Bebauungsplan nicht alles dezidiert festgelegt werden könne. Deshalb solle ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor geschlossen werden, in dem in groben Zügen die einzelnen Materialien und auch die Gestaltung der Imbissbude festgelegt werden 

 

Herr Knüwer begrüßt die Planung. Damit werde in Billerbeck wieder ein ähnliches Angebot wie im ehemaligen Raiffeisen-Markt vorgehalten. Die Schließung des Raiffeisen-Marktes sei von vielen sehr bedauert worden. Er fragt nach, ob eine Erschließung auch mit einem kleinen Kreisverkehr möglich wäre.

 

Herr Evers teilt mit, dass ein Kreisverkehr wesentlich höhere Kosten verursache als eine Ampelanlage.

Frau Besecke ergänzt, dass eine Ampelanlage die sicherere Variante für Fußgänger und Radfahrer sei und man sich deshalb hierfür entschieden habe.

 

Herr Becks stellt noch einmal heraus, dass Hauptknackpunkt die verkehrsrechtliche Erschließung sein wird und eine klare Aussage des Landesbetriebes erforderlich sei. Das Bebauungsplanverfahren sollte so weiter betrieben werden; im Beteiligungsverfahren werde man dann die Probleme auf den Tisch bekommen.

 

Nachdem Frau Besecke auf Nachfrage von Herrn Becks noch die Vergabe der Planungsarbeiten an das Büro Wolters begründet, fasst Herr Dübbelde zusammen, dass nach langer Zeit eine vernünftige Planung für eine markante Eingangssituation Billerbecks vorliege.

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig