Beschluss:

1.    Mit dem Antragsteller wird ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten geschlossen

2.    Auf Grundlage des Plankonzeptes wird eine frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und eine frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt


Herr Becks verweist auf die ausführliche Vorberatung über die verkehrliche Erschließung im zuständigen Ausschuss. Außerdem habe die Verwaltung klar gestellt, dass die Planung dem Einzelhandelskonzept nicht entgegen stehe. Jetzt könnten sich die Bürger und auch die Behörden im Beteiligungsverfahren zu Wort melden.

 

Herr Flüchter bezeichnet das Vorhaben als sinnvolle Folgenutzung des Grundstückes, allerdings würde er die Bäcker- und Friseurfiliale lieber in der Innenstadt sehen. Er gehe davon aus, dass die geplante Ampelanlage keine Folgekosten für die Stadt nach sich ziehe und stimme der Planung zu.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass ein Friseur an der Stelle auch heute schon zulässig wäre und ein Bäcker traditionell ins Wohngebiet gehöre.

 

Herr Fehmer stellt heraus, dass man sich erst am Anfang des Verfahrens befinde und am Schluss die vorgebrachten Argumente gewichtet würden. Nach seiner Einschätzung werde die Entwicklung des Grundstückes von allen begrüßt.


Stimmabgabe: einstimmig