Beschlussvorschlag für den Rat:

1.    Der Anregung von Frau Goeben und Herrn Steinert wird entsprechend der Ausführung außerhalb des Planverfahrens gefolgt.

2.    Der Anregung der Anlieger, das Gewerbegebiet an dieser Stelle nicht auszuweisen, wird nicht gefolgt.

3.    Den Anregungen der Eheleute Berghaus, Jörling, Wulle-Fehlker und der Familien Jülicher und Vier sowie von Herrn Ahlers wird entsprechend der Ausführungen teilweise  gefolgt.

4.    Der Entwurf des Bebauungsplanes „Industriegebiet Hamern“ und der Entwurf mit Begründung mit Umweltbericht werden für die Offenlage gebilligt.

5.    Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Hamern“ und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung nach § 2 Abs. 2 BauGB.

6.    Die Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.


Frau Besecke führt aus, dass nach der Offenlage viele Gespräche mit den Anliegern geführt wurden. Dabei seien einige Anregungen vorgebracht worden, wie die Planung zugunsten eines Miteinanders zwischen den Gewerbebetrieben und den Anwohnern verändert werden könnte. Viele Anregungen hätten im Planentwurf Berücksichtigung gefunden. Es bestehe dringender Handlungsbedarf, da bereits ansässige Gewerbebetriebe dringend Erweiterungsflächen benötigten. Daher soll die Offenlage noch vor den Sommerferien beschlossen werden. 

 

Da das Umweltrecht grundlegend geändert worden sei, musste die Begründung zum Bebauungsplan umfassend aufgearbeitet werden. Bei der Überarbeitung des Artenschutzgutachtens hätten sich keine wesentlichen Änderungen ergeben. Der Steinkauz sei als planungsrelevante Art bestätigt worden während Kiebitz und Rebhuhn wieder nicht bestätigt wurden, deshalb sei kein funktionaler Ausgleich im Raum erforderlich. Der Feldsperling sei dagegen jetzt als planungsrelevante Art zu berücksichtigen. Die Maßnahmen für den Steinkauz greifen aber auch für den Feldsperling, da er ähnliche Bedingungen benötige. Die Begründung werde entsprechend ergänzt.

 

Das Ing.-Büro arbeite zurzeit an der Erschließungsplanung. Durch das Plangebiet verlaufe eine Gasfernleitung, wodurch die Gewerbetriebe Einschränkungen hinnehmen müssten, weil auf der Leitungstrasse keine Gebäude errichtet werden dürfen.

 

Von den Anwohnern sei angeregt worden, an der Verlängerung der Raiffeisenstraße kein Parken zu ermöglichen. Parkflächen sollen nur im unteren Bereich vorgesehen werden.

Des Weiteren sei von einem dort ansässigen Gewerbebetrieb angeregt worden, den Wirtschaftsweg in einem Teilbereich für LKW zu sperren, da er für Begegnungsverkehr zu eng sei.

 

Gegenüber dem 1. Entwurf seien aufgrund der Anregungen zweier Anlieger ihre privaten Grünflächen erhalten worden. Das Wäldchen sollte ebenfalls erhalten bleiben. An der Regenrückhaltung habe sich nichts geändert. Ausgleichsmaßnahmen seien im Bereich der Berkel vorgesehen.

 

Bei der Art der Nutzung gebe es aufgrund der Anliegerbedenken eine wesentliche Änderung gegenüber dem letzten Planentwurf. Jetzt gebe es nur noch die Festsetzung Gewerbegebiet. Die Abstandsklassen seien reduziert worden, so dass keine Industriegebietsflächen mehr ausgewiesen würden.

 

Bei den sonstigen Arten der baulichen Nutzung seien z. B. Vergnügungsstätten oder Anlagen für sportliche Zwecke nicht zugelassen, da das Gebiet den gewerblichen Betrieben vorbehalten werden solle. Zudem würden solche Betriebe zu zusätzlichen Störungen an Wochenenden und nachts führen.

 

Wohnhäuser seien im Bestand vorhanden, zukünftig seien sie im Gewerbegebiet nicht zulässig. Langfristig soll eine Zuordnung zu einem Gewerbebetrieb als Wohnung erfolgen. Modernisierungen oder geringfügige Erweiterungen nach § 31 Abs. 1 BauGB seien zulässig.

 

In diesem Gewerbegebiet soll Einzelhandel nicht zugelassen werden.

Im Einzelfall können Betriebe im Wege der Befreiung zugelassen werden, wenn diese der Versorgung des Gebietes dienen und die Grundzüge der Planung nicht beeinträchtigt werden.

 

Die Trauf- und Firsthöhen sollen auf 10 – 16 m begrenzt werden.

 

Für das außerhalb des Plangebietes liegende Grundstück sei die Plangebietsabgrenzung geringfügig verändert worden. Die Eigentümer könnten sich keine gewerbliche Nutzung vorstellen. Also würden die Flächen landwirtschaftliche Flächen bleiben. Da das Wohnhaus von Gewerbeflächen umgrenzt werde, soll die Firsthöhe in diesem Bereich auf 10 m festgesetzt und nur offene Bauweise zugelassen werden.

 

Zum Schutz des Wohnhauses nordöstlich des Plangebietes sei, anders als in dem der Sitzungsvorlage beigefügten Plan der Pflanzstreifen auf 40 m verlängert worden. Der geänderte Planentwurf werde der Niederschrift im Ratsinformationssystem beigefügt. Zudem seien die Festsetzungen für das Wohnhaus Nr. 19 etwas geändert worden, da auch dort keine weitere bauliche Entwicklung gewünscht werde.

 

Der jetzt vorgestellte Plan soll offengelegt werden. Die Begründung sei im Ratsinformationssystem nachgereicht worden und werde entsprechend bzgl. des Feldsperlings ergänzt.

 

Herr Kortmann begrüßt es, dass die Erweiterung des Gewerbegebietes nun vorangehe.

 

Herr Flüchter macht deutlich, dass sich die Grünen immer für eine gewerbliche Entwicklung ausgesprochen hätten, sie aber auch die Härten für die Anlieger sähen. Er hoffe, dass diese Härten in den Gesprächen und durch Zugeständnisse etwas gelindert werden konnten.

Bzgl. des Artenschutzes würde er sich eine stärkere Verbindlichkeit wünschen, dass tatsächlich etwas getan werde.

 

Herr Brockamp erklärt, dass er der Erweiterung des Gewerbegebietes positiv gegenüber stehe, auch wenn die Anlieger dies nicht uneingeschränkt begrüßen. Lobenswert sei, dass die Verwaltung viele Gespräche mit den Anliegern geführt habe und auf die Anregungen so weit wie möglich eingegangen sei.

 

Herr Becks stellt heraus, dass die Entwicklung des Gewerbegebietes für Billerbeck wichtig sei. Hierüber sei lange gesprochen worden, von daher sei es gut, dass es jetzt weiter gehe. Die Eingaben der Bürger seien aber nicht alle so positiv gewesen. Es scheine jetzt so weit zu sein, dass ein Konsens erzielt wurde.

 

Der Ausschuss folgt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig