Beschluss:

1.    Der Anregung von Frau Goeben und Herrn Steinert wird entsprechend der Ausführung außerhalb des Planverfahrens gefolgt.

2.    Der Anregung der Anlieger, das Gewerbegebiet an dieser Stelle nicht auszuweisen, wird nicht gefolgt.

3.    Den Anregungen der Eheleute Berghaus, Jörling, Wulle-Fehlker und der Familien Jülicher und Vier sowie von Herrn Ahlers wird entsprechend der Ausführungen teilweise  gefolgt.

4.    Der Entwurf des Bebauungsplanes „Industriegebiet Hamern“ und der Entwurf mit Begründung mit Umweltbericht werden für die Offenlage gebilligt.

5.    Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Hamern“ und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung nach § 2 Abs. 2 BauGB.

6.    Die Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig