Beschlussvorschlag für den Rat:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen und Angaben zur äußeren Gestaltung sind dabei wesentlicher Bestandteil des Antrages.


Herr Spengler erkundigt sich, warum hier über den Stall entschieden werden soll. In der letzten Ratssitzung sei die Zuständigkeit doch auf den Rat übertragen worden.

 

Frau Besecke erläutert, dass heute ein Beschlussvorschlag für den Rat vorgesehen sei. Wenn der Rat die Änderung der Zuständigkeitsordnung beschlossen habe, werde der Rat künftig über die in der Zuständigkeitsordnung definierten Ställe entscheiden.


Stimmabgabe: 6 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen