Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage des § 35 Abs. 1 Punkt 4. wird erteilt. Die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen und Angaben zur äußeren Gestaltung sind dabei wesentlicher Bestandteil des Antrages.

 


Herr Dr. Sommer appelliert an die CDU-Fraktion und die Verwaltung in diesem Fall ein politisches Zeichen zu setzen.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass der Rat kein Parlament sei und sie sich an Recht und Gesetz halten müssten.

 

Herr Geuking vertritt den Standpunkt, dass nicht aufgrund des § 36, sondern aufgrund des § 35 BauGB Abs. 1 Punkt 4. das gemeindliche Einvernehmen erfolgreich versagt werden könne. Nach § 35 Abs. 1 hätten die Kommunen einen Verhandlungsspielraum, der nicht ausgenutzt werde. Das sei für ihn eine Scheinheiligkeit, dann könne man doch besser sagen, dass die Ställe gewollt seien. Es liege ein Urteil vor, auf das man sich berufen könne. Er schlage vor, das gemeindliche Einvernehmen nach § 35 Abs. 1 Punkt 4. zu versagen und dann abzuwarten was passiere.

 

Frau Dirks lädt Herrn Geuking ein, mit ihr und Frau Besecke die Rechtslage zu erörtern.

 

Herr Becks schließt sich dem Appell des Herrn Dr. Sommer an und hebt hervor, dass der Rat und die Ausschüsse und nicht die Verwaltung die Zeichen hier vor Ort setzten. Der Beschlussvorschlag des Ausschusses, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, sei nicht einstimmig, sondern mit 6 : 5 Stimmen denkbar knapp gefasst worden. Wenn man wirklich Zeichen setzen wolle, müsse man das jetzt tun.

 

Herr Dr. Sommer führt aus, dass er es offen und ehrlich fände, wenn CDU und Verwaltung sagen würden, dass sie etwas gegen diese Ställe hätten.

 

Frau Dirks legt dar, dass auch ihr die Ställe nicht passten. Sie könne aber nicht so tun, als ob es die Gesetze nicht gäbe. Sie fordere die Parteien auf, ihre politischen Beziehungen zu nutzen, um eine Gesetzesänderung herbei zu führen. Hier vor Ort könne man steuern, es dürfe aber keine Verhinderungspolitik betrieben werden.

 

Herr Flüchter stimmt Herrn Becks zu. In erster Linie sei man den Bürgern gegenüber verpflichtet und wenn man meine, Schaden von der Stadt abwenden zu müssen, gebe es zwei Wege und zwar den politischen und den rechtlichen. Er sehe die Grundlage für eine weitere Genehmigung nicht als gegeben. Das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, halte er für sträflich.

 

Herr Fehmer konstatiert, dass hier wieder die müßige Scheindiskussion geführt werde, wie sie seit Monaten geführt werde. Es sei bekannt, dass die von der Stadt erhobene Klage gegen den Stall in Aulendorf von der CDU mitgetragen wurde. Die CDU-Fraktion differenziere sehr wohl, wo ein Stall vertretbar ist und wo nicht. Der Stall, um den es jetzt gehe, erfülle alle Voraussetzungen, da er von einer Familie, die seit Jahrzehnten Landwirtschaft betreibe, in unmittelbarer Hofnähe errichtet werde und es sich nicht um ein Landschafts- oder Wasserschutzgebiet handele. Es gebe Standorte in Billerbeck, wo man der Landwirtschaft die Möglichkeit zur Weiterentwicklung geben müsse. Hier könne nicht einfach so das Einvernehmen verweigert werden. Es liefen Fristen und für die Familie gehe es um viel Geld. Die Stadt dürfe sich über eine Schadenersatzklage nicht wundern.

 

Herr Dittrich weist den Vorwurf der müßigen Scheindiskussion zurück. Es gehe nicht um den Standort des geplanten Stalles, sondern um die gesundheitliche Belastung aller Billerbecker Bürger. Den Interessen von Großinvestoren, die die jetzige Gesetzesgrundlage ausnutzten und Fakten schaffen wollen, müsse man entgegen treten.

 

Herr Wiesmann  bezeichnet es als Unverschämtheit, den Antragsteller des geplanten Stalles als Großinvestor hinzustellen. Die Verhältnisse würden hier komplett durcheinander gebracht.

 

Herr Schlieker fordert, endlich die Tierzahlen auf den Tisch zu legen. Dann würde man erkennen, dass auch hier längst emsländische Verhältnisse herrschen.

 

Frau Dirks wiederholt, dass die Stadt keinen Anspruch auf Tierzahlen habe. Die Parteien sollten ihre politischen Beziehungen nutzen.

 

Frau Rawe entgegnet, dass sie längst diese Beziehungen genutzt hätten und permanent im Gespräch mit der Landesregierung seien. Es laufe aber nicht alles immer so rund, wie man sich das wünsche. Immer wieder werde gesagt, dass kein Anspruch auf Tierzahlen bestehe. Die Mandatsträger könnten aber nicht ohne diese Grundlage entscheiden.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass die Rechtslage mehrfach erörtert wurde.

 

Herr Geuking stellt den Antrag auf Abstimmung mit dem Vorschlag, das gemeindliche Einvernehmen auf der Grundlage des § 35 BauGB Abs. 1 Punkt 4. zu versagen.

 

Herr Mollenhauer und Frau Dirks weisen darauf hin, dass das gemeindliche Einvernehmen nur auf der Grundlage des § 36 BauGB erteilt oder versagt werden könne. In dem Klageverfahren bzgl. des Stalls in Aulendorf habe man sich auf § 35 Abs. 1 Punkt 4. berufen und sei damit vor dem Gericht gescheitert.

 

Nachdem Herr Geuking seinen Antrag wiederholt, lässt Frau Dirks über den entsprechend ergänzten Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses abstimmen.

 


Stimmabgabe: 13 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen