Der Bezirksausschuss hat diesen Tageordnungspunkt in seiner Sitzung am 7. März 2013 von der Tagesordnung abgesetzt, weil kurzfristig ein Antrag für den Bereich Kentrup vorgelegt wurde.

 

Herr Mollenhauer appelliert an die Ausschussmitglieder, den Tagesordnungspunkt dennoch heute zu beraten. In absehbarer Zeit sollte ein Flächennutzungsplan zur Rechtskraft gebracht werden, um eine Ausschlusswirkung zu erzielen. Auch wenn der Antrag erst knapp vor der Sitzung eingegangen sei, sei über das Thema an sich eingehend sowohl in den Bürgerversammlungen Steinfurter Aa und Risauer Berg als auch in Ausschusssitzungen gesprochen worden. Er schlage vor, die Verwaltung mit der Einleitung des Planverfahrens zu beauftragen und parallel eine Bürgerversammlung für den Bereich Kentrup durchzuführen. Damit werde noch nichts festgezurrt, aber man komme weiter.

 

Herr Dübbelde äußert Bedenken, den Bezirksausschuss zu übergehen.

 

Herr Becks sieht auch keine Notwendigkeit hierfür. Er fordere von der Verwaltung eine Sitzungsvorlage, in der die Eingabe Kentrup berücksichtigt wird.

 

Herr Mollenhauer betont, dass der Rat Herr des Flächennutzungsplanverfahrens sei. Wenn auf jeden Bürgerantrag hin, das Verfahren verschoben werde, dann komme man nie zum Ziel. Für den Bereich Kentrup hätte damals genauso wie für die Bereiche Steinfurter Aa und Risauer Berg eine Bürgerbeteiligung durchgeführt werden können, wenn die Antragsteller zeitgleich einen Antrag eingebracht hätten. Es sei aber nichts gekommen. Bisher habe es sich um Vorüberlegungen zum Verfahren gehandelt. Die Bürgeranregungen seien für das eigentliche Flächennutzungsplanverfahren ohne Bedeutung. Alles was gewollt sei, müsse städtebaulich begründet werden.

 

Herr Becks erwidert, dass er erst heute die Niederschrift vom Bezirksausschuss erhalten habe und in der Fraktion hierüber noch nicht beraten werden konnte.

 

Herr Mollenhauer weist darauf hin, dass erst in einer Woche im Rat ein Beschluss gefasst werden soll, also noch eine Woche Zeit für fraktionsinterne Beratungen wäre.

 

Herr Knüwer führt an, dass man angetreten sei, nur zusammen mit den Bürgern Flächen für die Windenergie auszuweisen. Einige Bürger hätten gesagt, dass sie mit einem Windpark Steinfurter Aa nur einverstanden seien, wenn in Kentrup keine Anlagen entstehen. Er wolle wissen, wie viele das gewesen seien und ob dadurch das Mehrheitsverhältnis kippe.

 

Herr Mollenhauer teilt mit, dass zwei Anlieger, die sich zunächst gegen den Windpark Steinfurter Aa ausgesprochen hätten, ihre ablehnenden Stellungnahmen zurückgenommen hätten. Sie würden einem Windpark Steinfurter Aa zustimmen, wenn in Kentrup keine Anlagen entstehen. Wenn sich eine breite Zustimmung für den Bereich Kentrup ergäbe und der Bereich Steinfurter Aa kritisch gesehen würde, könnte auch für den Bereich Kentrup ein Planverfahren auf den Weg gebracht werden. Diese Fragen könnten aber erst beantwortet werden, wenn Stellungnahmen aus dem Bereich Kentrup vorliegen.

 

Herr Knüwer weist darauf hin, dass die Windfelder so nah beieinander liegen, dass es eigentlich ein Windfeld sei. Deshalb müssten erst die Bürger im Bereich Kentrup befragt werden, bevor hier beraten werde.

 

Nach weiterer Erörterung wird verwaltungsseitig zur Verdeutlichung noch einmal ausgeführt, dass die Verwaltung mit der Durchführung einer Bürgerversammlung für den Bereich Kentrup und parallel dazu mit der Erstellung eines Plankonzeptes unter Berücksichtigung der Bürgermeinungen beauftragt werden sollte, damit das Plankonzept noch vor den Sommerferien beraten werden könne, um dann anschließend die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen zu können. Die Bezirksregierung warte hierauf, weil sie die Ergebnisse in ihre Planungen mit einfließen lassen wollen.

 

Herr Spengler möchte zunächst in der Fraktion beraten und schlägt vor, über den Beschlussvorschlag nicht heute, sondern im Rat abzustimmen.

 

Herr Flüchter spricht sich ebenfalls für eine Entscheidung im Rat aus.

 

Die Ausschussmitglieder schließen sich dem Vorschlag des Herrn Spengler einvernehmlich an.