Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung zu erarbeiten sowie eine Bürgerversammlung Kentrup durchzuführen.


Herr Schlieker erklärt sich für befangen. Er begibt sich in den Zuschauerraum und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Frau Rawe fragt nach, wie der Beschlussvorschlag laute,  weil sie nur dann wisse, ob sie befangen ist oder nicht.

 

Frau Dirks erläutert den bisherigen Beratungsverlauf und die Beschlussfassungen. Verwaltungsseitig werde vorgeschlagen, eine Bürgerversammlung zur Errichtung eines Windparks im Bereich Kentrup durchzuführen und parallel dazu die Verwaltung mit der Einleitung des Flächennutzungsplanverfahrens zu beauftragen. Dabei werde die Thematik insgesamt aufgearbeitet und nicht bereits ein Windfeld festgeschrieben. Hierüber müsse hinterher der Rat entscheiden. Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss habe aber keinen Beschlussvorschlag für den Rat gefasst, weil noch Beratungsbedarf in den Fraktionen gesehen wurde.

 

Daraufhin erklärt sich Frau Rawe für befangen.

 

Herr Knüwer wirft die Frage auf, ob der Antrag für den Bereich Kentrup nicht erst dem Rat vorgelegt und dann an den Ausschuss verwiesen werden müsse, also im Bezirksausschuss noch gar nicht hätte beraten werden dürfen.

 

Frau Dirks stellt klar, dass der Antrag noch nicht im Bezirksausschuss beraten wurde, sondern den Mitgliedern zur Kenntnis gegeben wurde. Außerdem handele es sich nicht um eine Bürgeranregung im Sinne von § 24 Gemeindeordnung, die dem Rat vorgelegt werden müsse.

 

Herr Knüwer und Herr Becks monieren, dass der Antrag heute nicht vorgelegt wurde.

 

Frau Dirks wiederholt, dass der Antrag allen Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern per E-Mail zugeleitet wurde.

 

Frau Mollenhauer erklärt, dass die CDU-Fraktion dem Verwaltungsvorschlag zustimme. Mit der Einleitung eines Flächennutzungsplanverfahrens vergebe man sich nichts; damit werde noch kein Windfeld festgeschrieben. Wichtig sei, dass die Bürgerversammlung Kentrup parallel durchgeführt werde, damit nicht noch mehr Zeit vergehe.

 

Herr Flüchter merkt kritisch an, dass die Ausführungen in der Sitzungsvorlage bereits zu einer Option tendiere. Da zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage der Antrag für den Bereich Kentrup noch nicht vorgelegen habe, müsse der Beschlussvorschlag ergebnisoffener formuliert werden.

 

Frau Dirks merkt an, dass im Beschlussvorschlag  „..wie im Sachverhalt beschrieben …“ gestrichen werden könne.

 

Herr Knüwer macht deutlich, dass er nicht zustimmen werde. Er wolle, dass vor Planungsbeginn die Bürgerversammlung durchgeführt werde.

 

Herr Wiesmann wendet ein, dass zunächst eine Befragung der in bestimmten Abständen wohnenden Anwohner erfolgen müsse.

 

Herr Mollenhauer gibt zu bedenken, dass man doch zunächst das Ergebnis der Bürgerversammlung abwarten müsse, u. U. würde sich dann eine Befragung erübrigen. Im Übrigen rede man seit Jahren über eine Steuerung der Windenergie, um eine Ausschlusswirkung zu erzielen. Der Rat müsse das Heft in der Hand halten und endlich das Verfahren anstoßen, sonst komme man nie zum Ziel.

 

Herr Wiesmann wiederholt seine Forderung zur Durchführung einer Anwohnerbefragung mit anschließender Gewichtung.

 

Herr Flüchter meint, dass eine Anwohnerbefragung zur Entscheidungsfindung beitrage und das eine das andere ja nicht ausschließe.

 

Herr Tauber kritisiert, dass man sich schon wieder mitten im Verfahren befinde. Die Würdigung der berechtigten Interessen des Außenbereiches müsse im Bezirksausschuss stattfinden. Die Zuständigkeiten müssten eingehalten werden.

 

Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: 20 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 3 Enthaltungen