Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag für den Rat:

Im Verfahren zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes -Schildstuhl- und zur 2. Änderung des Bebauungsplanes ”Schildstuhl” ist die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 


Der Ausschussvorsitzende verliest zunächst eine ihm vor der Sitzung übergebene Bürgereingabe (Anlage 1 zu dieser Niederschrift).

 

Frau Besecke stellt dann zwei Planvarianten vor, die Grundlage für eine vorgezogene Bürgerbeteiligung sein sollen.

 

Herr Hagemann weist darauf hin, dass die im Flächennutzungsplan eingezeichnete Grünfläche nicht mit der Örtlichkeit übereinstimme. Deshalb spreche nach seiner Meinung nichts gegen eine Überbauung der rechten Fläche. Auf der linken Seite sei die Bebauung aber überzogen, die Grünfläche müsste größer werden. Deshalb könne er der Variante 2 nicht zustimmen.

 

Frau Besecke führt aus, dass die Grünfläche auch in den mittleren Bereich verlegt werden könnte, weil hier die Böschung besonders stark ist, wobei die Attraktivität einer Grünfläche im Kreuzungsbereich sicherlich größer sei. In der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sollte die Meinung der Bürger abgefragt werden, da viele Varianten denkbar seien.

 

Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, als wenn nur diese Fläche überplant werden solle, so Herr Wieling. In der Innenstadt seien bereits mehrere Grünflächen überplant worden. Bei dieser Fläche gebe es Interessen der Nachbarschaft als auch möglicher Bauherren. Diese sollten sich an einen Tisch setzen und das Interesse ausloten. Danach sollte dann hier über das weitere Vorgehen entschieden werden.

 

Herr Spengler weist Herrn Hagemann darauf hin, dass der Bewuchs auf der linken Seite der Fläche im Zuge der unlängst durchgeführten Baumaßnahme bereits abgeholzt wurde.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig