Beschlussvorschlag für den Rat:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.


Frau Besecke teilt ergänzend mit, dass dem Kreis ein Schreiben der Bürgerinitiative vorliege, in dem die Genehmigungsfähigkeit der Stallanlage in Zweifel gezogen werde. Die Bürgerinitiative führe an, dass auch die alten Tierplatzzahlen berücksichtigt werden müssen und es sich dann um ein UVP-pflichtiges Vorhaben handele, welches nicht genehmigungsfähig sei. Eine Stellungnahme des Kreises zu dieser Eingabe liege derzeit noch nicht vor. Sobald diese vorliege, werde hierüber berichtet. Der Kreis halte aber sein Schreiben an die Stadt Billerbeck aufrecht und werde das Einvernehmen der Stadt Billerbeck ersetzen, weil keine entgegenstehenden Belange vorliegen.

 

Herr Schulze Esking bezieht sich auf das der Sitzungsvorlage beigefügte Antwortschreiben des Kreises Coesfeld. Danach habe die Verwaltung als Begründung zum Versagen des Einvernehmens u. a. eine permanente Schädigung der Umwelt durch den aktuellen Tierbestand und skandalösen Antibiotika-Missbrauch angeführt. Er wolle wissen, ob das die Meinung der Verwaltung sei oder ob der Rat den Auftrag zu einer solchen Begründung erteilt habe. Er sei nach wie vor der Meinung, dass das gemeindliche Einvernehmen nur aufgrund entgegenstehender Planungen der Kommune versagt werden könne. Die Gesetze müssten eingehalten werden und dementsprechend habe der Antragsteller ein Recht auf Genehmigung.

 

Frau Dirks macht deutlich, dass die Verwaltung vorgeschlagen habe, das Einvernehmen zu erteilen. Wenn der Rat diesem Vorschlag aber nicht folge und das Einvernehmen versage und in der Diskussion bestimmte Gründe angeführt werden, dann sei die Verwaltung verpflichtet, den Beschluss auszuführen und den Standpunkt des Rates zu vertreten.

 

Herr Schulze Temming schließt sich der von Herrn Schulze Esking vorgebrachten Kritik an und bittet darum, den Ratsmitgliedern das an den Kreis Coesfeld gesandte Schreiben bzgl. des Versagens des gemeindlichen Einvernehmens zur Verfügung zu stellen. Verwaltungsseitig wird zugesagt, das Schreiben im Ratsinformationssystem der Niederschrift beizufügen.

 

Frau Schlieker führt aus, dass sich kurzfristig herausgestellt habe, dass es sich um einen gewerblichen Stall handele. Nicht zuletzt aus diesem Grund habe der Rat das gemeindliche Einvernehmen mehrheitlich versagt. Hinzu komme, dass heute zwar über Großvieheinheiten diskutiert werde, die Gesetze aber noch nicht angepasst wurden.

 

Frau Beil richtet den Appell an die Landwirtschaft, doch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorzulegen, wenn die Auffassung vertreten werde, dass das Vorhaben nicht schädlich für die Umwelt sei.

 

Frau Besecke verweist auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen, ab welcher Tierplatzzahl eine UVP erforderlich ist. Der Kreis halte sich an diese Vorgabe und prüfe derzeit die Eingabe der Bürgerinitiative. Sobald das Ergebnis vorliege, werde hierüber berichtet.

 

In dem Schreiben an den Kreis Coesfeld seien die Begründungen dargelegt, die seitens des Rates angeführt wurden, so Herr Knüwer. Wenn der Kreis Coesfeld das Einvernehmen ersetzen wolle, dann solle er das tun und die Verantwortung übernehmen.

 

Herr Schulze Esking mahnt, dass doch nicht aufgrund evtl. zukünftiger Gesetze schon vorweg wider besseres Wissen gehandelt werden könne. Bei der Entscheidung seien die geltenden Gesetze zu beachten. Danach dürfe das gemeindliche Einvernehmen nur versagt werden, wenn dem Vorhaben entgegengesetzte Planungen der Gemeinde gegenüber stehen. Alle anderen Fragen zur Umweltbelastung, Vieheinheiten, Nitratbelastung etc. würden von anderen Fachbehörden geprüft.

 

Herr Flüchter sieht es als problematisch an, dass der Kreis die Großvieheinheiten gar nicht kenne und auf dieser Basis das Vorhaben beurteile. Ein einzelnes Vorhaben verursache zwar nicht unbedingt die großen Probleme, wobei in der Summe aller Vorhaben sehr hohe Grundbelastungen die Folge seien.

 

Herr Schulze Temming merkt an, dass es doch nichts nütze, jedes Mal das Einvernehmen zu versagen. Im Übrigen kenne der Kreis Coesfeld die Tierplatzzahlen, diese seien bei IT NRW erfasst.

 

Nach abschließender Erörterung fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: 8 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen