Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, den in der Haushaltsplanung ausgewiesenen Eigenanteil für die Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen auch unabhängig von der Gewährung von Pauschalzuweisungen durch das Land NRW zu verwenden. Der Fördersatz für die einzelne Maßnahme wird  auf 25 % der förderfähigen Kosten festgesetzt. Liegen nicht genügend Anträge zur Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Mittel vor, kann im Einzelfall eine Erhöhung des Zuschusses bis zu 50 % der förderfähigen Kosten erfolgen.


Herr Mollenhauer verdeutlicht noch einmal die Wichtigkeit der Förderung privater Denkmalpflegemaßnahmen.

 

Nach kurzer Erörterung schließen sich die Ausschussmitglieder dem Vorschlag der Verwaltung an und fassen folgenden


Stimmabgabe: einstimmig