Beschlussvorschlag für den Rat:

1.     Für das Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Sanierungsgebiet 1b“ umfasst, wird die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet 1b“ beschlossen. Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 5, Flurstücke 216 – 218 und 275.

2.     Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.     Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch  (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.

4.     Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.

5.     Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet 1b“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

6.     Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.


Auf Nachfrage von Herrn Walbaum teilt Frau Besecke mit, dass entsprechend der Vorgabe des Ausschusses mit dem Bauherrn ein städtebaulicher Vertrag bzgl. der äußeren Gestaltung des Gebäudes geschlossen wurde.


Stimmabgabe: einstimmig