Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.


Herr Mollenhauer führt aus, dass im Zuge der Vorberatungen in den Fachausschüssen bereits über die Eingabe der Bürgerinitiative an den Kreis berichtet worden sei. Der Kreis habe in seiner Stellungnahme hierzu ausgeführt, dass der Stall privilegiert und genehmigungsfähig sei.

 

Frau Bosse führt an, dass in den letzten Wochen und Monaten in der Presse über den starken Rückgang des Niederwildes in der hiesigen Region berichtet wurde. In einigen Gegenden seien Fasanen schon ausgestorben. Fachleute machten die Landwirtschaft dafür verantwortlich. Man gehe sehenden Auges in eine ökologische Katastrophe, wenn man nicht schon mitten drin sei. Zum anderen könnten sehr viele Anwohner ihr Brunnenwasser aufgrund zu hoher Nitratwerte nicht mehr als Trinkwasser nutzen. Wenn immer mehr Mastställe gebaut würden, werde sich das nie ändern. Also müssten Zeichen gesetzt werden. Sie lehne die Erweiterung des Schweinemastbetriebes ab.

 

Herr Flüchter schließt sich dieser Auffassung an.

 

Herr Schulze Thier verweist auf Untersuchungen der tierärztlichen Hochschule in Hannover zum Rückgang des Fasanenbestandes und merkt an, dass der Rückgang nicht allein auf die steigende Anzahl der Schweinemastbetriebe zurückzuführen sei.

 

Frau Mollenhauer betont, dass der Antragsteller alle gesetzlichen Voraussetzungen erfülle und deshalb dem Vorhaben nur zugestimmt werden könne.

 

Herr Knüwer wiederholt seine bereits im Bezirksausschuss vertretene Auffassung, dass der Kreis die Verantwortung tragen und den Rat der Stadt Billerbeck überstimmen solle, wenn er eine andere Rechtsauffassung vertrete.

 

Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: 12 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen