Beschlussvorschlag für den Rat:

Es wird beschlossen, dass das Städtebauliche Entwicklungskonzept um die „Erstellung eines Gestaltungshandbuches für die Innenstadt der Stadt Billerbeck“ erweitert und nach einer Mittelbewilligung umgesetzt wird.  Zusätzlich ist die Organisation eines Gestaltungsbeirates jetzt mit einzubeziehen Der Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt, dass die Mittelbereitstellung im Haushalt 2015 und der Finanzplanung darstellbar ist.


Herr Brall führt an, dass er als Teilnehmer des Treffens am 2. Juli 2014 in Erinnerung habe, dass ein Gestaltungsbeirat eingerichtet werden soll. Er sei erstaunt, dass jetzt von einem Handbuch die Rede sei. Vorrangig müsse ein Gestaltungsbeirat gebildet werden.

 

Frau Dirks gibt zu bedenken, dass der Gestaltungsbeirat ja eine Grundlage benötige. Deshalb müsse man sich doch zunächst darauf verständigen, wie die Gestaltung aussehen soll.

 

Herr Kösters möchte wissen, ob es nicht eine Überschneidung zum Citymanager gebe.

 

Die Frage wird von Herrn Mollenhauer verneint. Der Bereich Gestaltung sei vom Citymanagement völlig losgelöst.

 

Herr Dr. Sommer unterstreicht, dass die Grünen sehr irritiert darüber seien, dass in der Sitzungsvorlage der Verwaltung die Bildung eines Gestaltungsbeirates nicht vorgesehen sei. Ein solcher Beirat könne bereits bei der Entwicklung des Handbuches Hilfestellung leisten. Er schlage vor, den Beschlussvorschlag entsprechend zu ergänzen.

 

Herr Schulze Temming fragt nach, inwiefern auf die Arbeit von Frau Lohaus zurückgegriffen werden könne, um Kosten zu sparen.

 

Herr Mollenhauer erläutert, dass das Büro Lohaus nicht geeignet sei, um an dem Projekt weiter zu arbeiten. Es gehe um Fragen der Architektur und nicht der Landschaftsplanung.

 

Herr Peter-Dosch hält es ebenfalls für hilfreich, wenn ein Gestaltungsbeirat bei der Entwicklung eines Handbuches mitwirke.

 

Herr Dr. Sommer stellt den Antrag, den Beschlussvorschlag um die Bildung eines Beirates zu ergänzen.

 

Herr Walbaum unterstreicht, dass in Billerbeck durchaus Fachleute vorhanden seien, die in einem Gestaltungsbeirat mitwirken könnten. So könnte ein nah mit den Bürgern und nicht von Externen entwickeltes Gestaltungshandbuch erarbeitet werden, was zudem kostengünstiger sei.

 

Herr Knüwer wirft die Frage auf, warum ein Gestaltungsbeirat nicht ein  Gestaltungshandbuch entwickeln könne, um Kosten zu sparen.

 

Frau Besecke erläutert, dass es auch um eine Grundlagenermittlung gehe, die ein Fachbüro vornehmen müsse. Diese sei notwendig, um nachher eine rechtssichere Satzung zu haben. Heute gebe es für die Gestaltungssatzung nur eine grobe Abgrenzung. Wenn jetzt Fachleute für einen Gestaltungsbeirat gesucht würden, dann sollten das unabhängige, externe Personen sein. Sicherlich könnte ein Gestaltungsbeirat eingebunden werden, dieser könne die Grundlagenermittlung jedoch nicht leisten. Im Prozess zur Aufstellung der Satzung müssten zudem die Bürger beteiligt werden.

 

Herr Dr. Sommer macht deutlich, dass ihm der Hinweis von Herrn Walbaum nicht weit genug gehe, dass der Gestaltungsbeirat aus Billerbecker Bürgern bestehen sollte. Er halte vielmehr professionellen Beistand für erforderlich.

Herr Dr. Sommer beantragt schließlich, den Beschlussvorschlag um den Satz: „Zusätzlich ist die Organisation eines Gestaltungsbeirates jetzt mit einzubeziehen“ zu ergänzen.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: 8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung