Beschluss: geändert beschlossen

Beschlussvorschlag für den Rat:

Die 4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (2006 - 2010) wird ohne die Absichtserklärung der ganzheitlichen Sanierung beschlossen und der Bezirksregierung gem. § 53 Landeswassergesetz (LWG) vorgelegt.


Herr Hövener erklärt, dass die CDU-Fraktion dem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) in der vorliegenden Form nicht zustimmen könne. Aus ihrer Sicht bestehe zurzeit keine Veranlassung, den ganzheitlichen Sanierungsansatz verbindlich im ABK festzuschreiben. Hierfür fehlten wichtige Informationen. Die in der Sitzungsvorlage dargelegten Ausführungen des Betriebsleiters stellten stark auf die Förderrichtlinien ab, die aber bisher noch nicht im Detail veröffentlicht seien. Außerdem fehlten die Ergebnisse aus dem Pilotprojekt Kohkamp, um abschließend Festschreibungen vornehmen zu können. Zudem habe Herr Hein dargestellt, dass in den nächsten Jahren eher zurückhaltend agiert werde, um Datengrundlagen für das weitere Vorgehen zu schaffen. Die CDU-Fraktion vertrete die Auffassung, dass dann über das weitere Vorgehen beraten und entschieden werden sollte. Deshalb beantrage er, die verbindliche Festschreibung der ganzheitlichen Sanierung aus dem ABK herauszunehmen.

 

Herr Wieling macht für die SPD-Fraktion deutlich, dass sie der 4. Fortschreibung des ABK grundsätzlich zustimmten, aber die in der Einladung beschriebenen Punkte noch modifiziert werden müssten. Im Gegensatz zu den Ausführungen des Betriebsleiters in der Sitzungsvorlage, wonach das Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich Abwasserbeseitigung in Kürze in Kraft treten solle, habe er aus Düsseldorf erfahren, dass das Förderprogramm ab dem 1. Januar 2007 beraten werden solle und dieses in Nordrhein-Westfalen als ungeheure Belastung für die Bürger gesehen werde. Er schlage vor, bzgl. der ganzheitlichen Sanierung zunächst abzuwarten, bis es eine Übersicht über den Förderrahmen gebe.

 

Herr Dr. Meyring stellt fest, dass also ein Konsens bestehe, dem ABK, abgesehen von der Förderung des ganzheitlichen Sanierungsansatzes, im Grundsatz zuzustimmen. Ergänzend weist er darauf hin, dass selbst wenn Förderrichtlinien beschlossen werden sollten, diese lediglich für eine Legislaturperiode gelten. Dann wisse man noch nicht, ob die Richtlinien auch danach noch Bestand haben. Weil aber lt. ABK erst ab 2010 förderfähige Maßnahmen in Angriff genommen werden sollen, bestehe keine Eile, jetzt im ABK die ganzheitliche Sanierung festzuschreiben.

 

In der einsetzenden Erörterung macht Herr Hein deutlich, dass in den  nächsten Jahren zwei Maßnahmen, nämlich das Pilotprojekt Kohkamp und die Sanierung der Mischwasserkanäle und Anschlussleitungen Kerkeler anstünden. Im Rahmen des Straßenendausbaues müssten im Kerkeler auch die Anschlussleitungen untersucht werden. Er habe heute erfahren, dass das Förderprogramm in der letzten Woche beschlossen worden sei. Wenn die Bürger in den Genuss einer Förderung kommen sollen, gehe das nur zusammen mit der Stadt in einem einheitlich abgestimmten Sanierungskonzept. Also sollten alle an einem ganzheitlichen Sanierungsansatz interessiert sein.

 

Herr Wiesmann stellt fest, dass es sich bei dem ABK nicht um eine Bibel handelt und Maßnahmen immer wieder verschoben werden könnten. Die Fortschreibung des ABK sollte ohne den ganzheitlichen Sanierungsansatz beschlossen werden. Im Übrigen müsse über eine ganzheitliche Sanierung im Bereich Kerkeler noch diskutiert werden, diese sei noch nicht beschlossen.

 

Nachdem seitens der Ausschussmitglieder auf redaktionelle Fehler in der Fortschreibung hingewiesen wird, fasst der Ausschuss unter der Voraussetzung, dass Herr Hein bis zur Ratssitzung ein geändertes ABK vorlegt folgenden


Stimmabgabe: einstimmig