Beschlussvorschlag für den Rat:

1.     Für das Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Zu den Alstätten II“ umfasst, wird die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Zu den Alstätten II“ beschlossen. Der Änderungsbereich umfasst das Grundstück Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 9, Flurstücke 62.

2.     Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.     Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch  (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.

4.     Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.

5.     Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Zu den Alstätten II“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

6.     Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 


Der Ausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig