Beschluss:

Im Zusammenhang mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Austenkamp“ wird beschlossen:

  1. Der Anregung, eine Verrieselung des Niederschlagswassers zu planen, wird nicht gefolgt.
  2. Der Anregung der Anlieger „Austenkamp/Münsterstraße“, das Neubaugebiet nicht weiter zu verfolgen, wird nicht gefolgt.
  3. Die aufgezeigte Problemstellung (Schäden durch wild abfließendes Wasser) der Anlieger „Zur Berkelquelle“ ist aufgenommen worden und wird entsprechend der Ausführungen berücksichtigt.
  4. Die Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung durch Herrn Kahlert werden inhaltlich zurückgewiesen.
  5. Der Anregung, die zwei am Stichweg liegenden Grundstücke über die neue Straße zu erschließen, wird nicht gefolgt.
  6. Den Bedenken, dass zweigeschossige Wohngebäude gegenüber der Altbebauung und zum Außenbereich zu massiv wirken, wird dahingehend gefolgt, dass diese Bauform nur auf den innen liegenden Grundstücken festgesetzt wird.
  7. Zur Minderung der Beeinträchtigung der Anlieger werden die geplanten Gebäudehöhen im Bebauungsplan so festgesetzt, dass sie nicht höher sind als die angrenzende Bebauung an der Münsterstraße.
  8. Den Anregungen, im jetzigen Planverfahren weitere Bebauung Richtung Süden und Osten zuzulassen, wird nicht gefolgt.

Die Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes werden wie folgt behandelt:

  1. Die Hinweise des Landesbetriebes Wald und Holz NRW, der Höheren Landschaftsbehörde und des Fachdienstes Immissionsschutz des Kreises Coesfeld sowie der Telekom werden zur Kenntnis genommen und in der verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt.
  2. Die Ausführungen der Bezirksregierung Münster, Dezernat 32 und der Unteren Landschaftsbehörde werden zur Kenntnis genommen.
  3. Die Hinweise des LWL-Archäologie für Westfalen werden auf der Planzeichnung übernommen.

Für das Verfahren zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen:

  1. Es wird beschlossen, die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) ortsüblich bekannt zu machen. Der Änderungsbereich liegt im Südosten des Stadtgebietes der Stadt Billerbeck, südlich der „Münsterstraße“ und östlich der Straße „Austenkamp“. Er beinhaltet die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 19, Flurstücke 4, 10, 12-14, 18, 27-30, 32, 33, 39-41 sowie 116-118.
  2. Der Entwurf der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Entwurf  der Begründung und Umweltbericht werden für die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.
  3. Der Entwurf der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.

 


Der Rat folgt dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses und fasst folgenden

 


Stimmabgabe: einstimmig