Sitzung: 24.02.2015 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/980/2015
Beschluss:
Im Zusammenhang mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 39.
Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes
„Austenkamp“ wird beschlossen:
- Der Anregung,
eine Verrieselung des Niederschlagswassers zu planen, wird nicht gefolgt.
- Der Anregung
der Anlieger „Austenkamp/Münsterstraße“, das Neubaugebiet nicht weiter zu
verfolgen, wird nicht gefolgt.
- Die
aufgezeigte Problemstellung (Schäden durch wild abfließendes Wasser) der
Anlieger „Zur Berkelquelle“ ist aufgenommen worden und wird entsprechend
der Ausführungen berücksichtigt.
- Die
Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung durch Herrn Kahlert
werden inhaltlich zurückgewiesen.
- Der Anregung,
die zwei am Stichweg liegenden Grundstücke über die neue Straße zu
erschließen, wird nicht gefolgt.
- Den Bedenken,
dass zweigeschossige Wohngebäude gegenüber der Altbebauung und zum
Außenbereich zu massiv wirken, wird dahingehend gefolgt, dass diese
Bauform nur auf den innen liegenden Grundstücken festgesetzt wird.
- Zur Minderung
der Beeinträchtigung der Anlieger werden die geplanten Gebäudehöhen im
Bebauungsplan so festgesetzt, dass sie nicht höher sind als die
angrenzende Bebauung an der Münsterstraße.
- Den
Anregungen, im jetzigen Planverfahren weitere Bebauung Richtung Süden und
Osten zuzulassen, wird nicht gefolgt.
Die Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur 39. Änderung des
Flächennutzungsplanes werden wie folgt behandelt:
- Die Hinweise
des Landesbetriebes Wald und Holz NRW, der Höheren Landschaftsbehörde und
des Fachdienstes Immissionsschutz des Kreises Coesfeld sowie der Telekom werden
zur Kenntnis genommen und in der verbindlichen Bauleitplanung
berücksichtigt.
- Die
Ausführungen der Bezirksregierung Münster, Dezernat 32 und der Unteren
Landschaftsbehörde werden zur Kenntnis genommen.
- Die Hinweise
des LWL-Archäologie für Westfalen werden auf der Planzeichnung übernommen.
Für das Verfahren zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes wird
beschlossen:
- Es wird
beschlossen, die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Billerbeck durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1
BauGB (Baugesetzbuch) ortsüblich bekannt zu machen. Der Änderungsbereich
liegt im Südosten des Stadtgebietes der Stadt Billerbeck, südlich der „Münsterstraße“
und östlich der Straße „Austenkamp“. Er beinhaltet die Grundstücke
Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 19, Flurstücke 4, 10, 12-14, 18, 27-30,
32, 33, 39-41 sowie 116-118.
- Der Entwurf
der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Entwurf der Begründung und Umweltbericht werden
für die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.
- Der Entwurf
der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung mit
Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel
erfolgt die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die
Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.
Der Rat folgt dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig