Sitzung: 21.05.2015 Rat der Stadt
Vorlage: AB/0171/2015
Beschluss:
Die in der Nachkalkulation zur Gebührenbedarfsberechnung 2014 bei der Schmutzwassergebühr ausgewiesene Überdeckung in der Höhe von 60,28 € und für die Niederschlagswassergebühr in der Höhe von 246,22 € wird in die Kalkulation für das Wirtschaftsjahr 2016 eingestellt.
Frau Dirks verweist auf die Vorberatung im Betriebsausschuss.
Der Rat fasst folgenden
Stimmabgabe: 21 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung