Beschluss:

Die in der Nachkalkulation zur Gebührenbedarfsberechnung 2014 bei der Schmutzwassergebühr ausgewiesene Überdeckung in der Höhe von 60,28 € und für die Niederschlagswassergebühr in der Höhe von 246,22 € wird in die Kalkulation für das Wirtschaftsjahr 2016 eingestellt.


Frau Dirks verweist auf die Vorberatung im Betriebsausschuss.

 

Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: 21 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung