Herr Tauber, Frau Mollenhauer und Frau Dirks erklären sich für befangen. Sie begeben sich in den Zuschauerraum und nehmen an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

 

Herr Kösters übernimmt zu diesem Tagesordnungspunkt den Sitzungsvorsitz.

 

Herr Walbaum führt aus, dass er entsetzt sei wie die Verwaltung mit den Bürgern umgehe, denn die Bedenken der Anlieger seien verständlich. Er könne nicht verstehen, warum die Brücke nicht ertüchtigt werde. Herr Mollenhauer habe selber zugegeben, dass bei einem neuen Wohngebiet auch die Brücke ertüchtigt werde, so Herr Walbaum. Man solle sich hier nicht von den Bauanträgen unter Druck setzen lassen, sondern die Bürger berücksichtigen.

 

Herr Mollenhauer erläutert, dass das zuvor geplante Gesamtgebiet 1998 viel größer geplant war, da damals noch eine größere Nachfrage bestanden habe. Da das Baugebiet Wüllen II nicht realisiert werden konnte, wurden z.B. die Baugebiete Oberlau III, Sandbrink, Ketteler Str., Brockmannweg und Gantweger Bach entwickelt. Heute würde die Planung eines Baugebietes mit ca. 350 Grundstücken an der Realität vorbeigehen. Damals sei die Erschließung über die Landstraße nach Osthellen vorgesehen gewesen. Aufgrund des nicht mehr gegebenen Bedarfes und der dort nicht zu erwerbenden Grundstücke würde man sich heute auf den Bereich beschränken, der von der verlängerten Annettestraße in Richtung Osterwicker Straße begrenzt werde.

Wie Herr Dr. Sommer im Ausschuss ausgeführt habe, sei bei einer Ertüchtigung der Brücke von Kosten in Höhe von geschätzten 100.000,- Euro auszugehen. Es sei nicht zu rechtfertigen, so hohe Kosten zu investieren, da ohnehin in absehbarer Zeit die Brücke erneuert werden müsste. Diese würde dann ein wenig in Richtung Stadtzentrum verlegt, damit eine neu Anbindung zur Osterwicker Straße von dem dortigen Wohnhaus abgerückt und gegenüber der auf der anderen Seite gelegenen Grundstückzufahrt in die Osterwicker Straße einmünden könnte. Aus Sicht der Verwaltung mache es keinen Sinn, darüber nachzudenken, nun die beiden Bautiefen provisorisch mit viel Aufwand in Richtung Osterwicker oder Osthellener Straße zu erschließen. Dann müssten die beiden Bautiefen zurückgestellt und die Planung neu ausgehend von der Osterwicker Straße begonnen werden. Aus Sicht der Verwaltung sei eine Erschließung der jetzt geplanten Bebauung über die Annettestraße möglich. Beispielsweise sei das Baugebiet Sandbrink auch über die Massonneaustraße erschlossen worden. Er  sehe es auch hier für möglich an und wenn kurzfristig Grundstücke zur Verfügung gestellt werden sollen, dann müsse man es auch so verwirklichen.

 

Frau Köhler moniert, dass Her Mollenhauer im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss mitgeteilt habe, dass eine Anliegeranregung eingegangen sei und diese zunächst im Rat zu beraten sei. In der Ausschusssitzung sei auf die Anregungen der Bürger nicht weiter eingegangen worden.

 

Herr Mollenhauer schlägt vor, die Bürgeranregung mit in das Verfahren einzubeziehen und das auch so mit in den Beschluss aufzunehmen. Die Anregung werde damit nicht vergessen, sondern in das Verfahren mit eingebunden und weiter berücksichtigt.

 

Herr Knüwer macht deutlich, dass die Bedenken der Anlieger in das Verfahren einbezogen und eine einvernehmliche Lösung gefunden werden müsse.

 

Herr Geuking merkt an, dass es hier um eine Anregung nach § 24 GO gehe über die noch entschieden werden müsse. Die Anregung sei nicht in den Ausschuss verwiesen worden, dennoch müsse aber ein Beschluss gefasst werden.

 

Herr Messing macht deutlich, dass entschieden wurde, die Anregung nicht an den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss zu verweisen. Die Anregung könne aber trotzdem heute mit in die Beratung aufgenommen werden.

 

Herr Knüwer stellt den Antrag, den ersten Punkt im Beschluss zu ändern, so dass die Bedenken der Anlieger nicht zurückgewiesen, sondern hier beraten werden.

 

Herr Geuking verdeutlicht, dass hier taktisch falsch gehandelt werde. Es ergebe sich ein Widerspruch. Die Anregung müsste entweder an den Ausschuss verwiesen oder hier über jeden Punkt abgestimmt werden.

 

Herr Messing macht noch einmal deutlich, dass der Rat über jede Anregung selber entscheiden könne. Es sei beschlossen worden, die Anregung im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Somit trage die Anregung hier zur Entscheidungsfindung bei.

 

Herr Dr. Meyring spricht sich für den Antrag des Herrn Knüwer aus, so dass die Bedenken der Anlieger nicht zurückgewiesen werden, sondern nach einer einvernehmlichen Lösung geschaut werde.

 

Herr Brockamp nimmt Bezug auf den Antrag von Herrn Knüwer und weist darauf hin, dass eine einvernehmliche Lösung schwierig sei und man eine andere Formulierung vorziehen solle.

 

Herr Knüwer ändert seinen Vorschlag dahingehend, dass anstatt einer „einvernehmlichen“ eine „gemeinsame“ Lösung gefunden werden solle.

 

Herr Gerding beantragt eine Sitzungsunterbrechung.

 

Herr Geuking merkt an, dass er davon ausgegangen sei, dass über die Anregung hier einzeln abgestimmt werde. Wenn er gewusst hätte, dass das nicht der Fall sein würde, dann hätte er zum vorhergehenden Tagesordnungspunkt anders abgestimmt.

 

Dem Antrag des Herrn Gerding, die Sitzung zu unterbrechen wird mit 12 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen entsprochen.

 

Dauer der Unterbrechung: 19:05 Uhr – 19:16 Uhr

 

Herr Geuking macht deutlich, dass hier eine Anregung der Bürger vorliege über die entschieden werden müsse. Es sei zwar abgelehnt worden, die Anregung in den Ausschuss zu verweisen, man könne aber dennoch nicht einfach zum nächsten TOP übergehen. Über die Anregung müsse entschieden werden.

 

Herr Rampe verdeutlicht, dass die GO vorsehe, dass gesamtheitlich über die Anregung entschieden werden müsse und diese nicht geteilt werden könne. Es sollte ein ordentliches Beratungsverfahren im Fachausschuss erfolgen. So sei der Beschluss bedenklich, eigentlich müsste ein Antrag zur Verweisung in den Fachausschuss gestellt werden. Was jetzt hier geschehe sei Salamitechnik und dem Bürger gegenüber nicht ehrlich.

 

Herr Messing stellt heraus, dass der TOP bzgl. der Anregung nicht an den Fachausschuss verwiesen wurde, sondern die Beratung dieses Punktes bewusst vorgezogen wurde. Man könne den ersten Punkt des Beschlusses abändern und die Anregung im zukünftigen Verfahren würdigen und so den Anliegern gerecht werden.

 

Herr Mollenhauer liest einen Beschlussvorschlag vor, der von Herrn Knüwer, Herrn Brockamp und ihm unter Berücksichtigung der vorherigen Beratungen formuliert worden ist: „Den Bedenken bezüglich der Nutzung der Annettestraße wird unter Berücksichtigung der Anregung und Beschwerde vom 30. April insoweit gefolgt, dass nach einer gemeinsamen Lösung für die Erschließung über die Annettestraße gesucht werden soll.“

 

Frau Bosse gibt zu bedenken, dass wenn der Beschluss so formuliert werde, dann aus dem TOP 16 ein Absurdum werde. Sie rege an, unter Punkt 1 die Anregung aufzunehmen und dann darüber abzustimmen. Sie schlage weiterhin vor, den TOP 15 zurückzuholen und darüber abzustimmen, dass die Anregung an den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss verwiesen und dort beraten werde.

 

Frau Rawe schließt sich dem an. Wenn die Anregung im Fachausschuss noch einmal auf die Tagesordnung käme, würde man eine neue Sitzungsvorlage mit Stellungnahme der Verwaltung bekommen. Eine Beratung im Ausschuss wäre wichtig, um die Fakten abzuarbeiten.

 

Herr Geuking stimmt dem Vorschlag von Frau Bosse zu, den TOP 15 zurückzuholen und noch einmal zur Abstimmung zu geben.

 

Herr Messing entgegnet, dass der TOP nicht zurückgeholt werden könne, da der Beschluss einmal verbraucht sei. Es bestehe aber die Möglichkeit, den aktuellen TOP abzusetzen und dann im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss neu zu beraten.

 

Herr Kösters formuliert den Antrag, den Tagesordnungspunkt 16 inkl. der Anregung von der Tagesordnung abzusetzen.  Dem Antrag wird mit 15 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen entsprochen.

 

Der Tagesordnungspunkt  wird von der Tagesordnung abgesetzt und zur erneuten Beratung an den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss zurück verwiesen.