Sitzung: 21.05.2015 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/1006/2015
Beschluss:
- Die Anregungen der Brandschutzdienststelle werden in den nachfolgenden Planebenen (Bebauungsplan und Ausführungsplanung) berücksichtigt.
- Der Anregung, das Plangebiet wie im Sachverhalt beschrieben zu erweitern, wird nicht gefolgt.
- Die Bedenken bezüglich eines möglichen Rückstaus auf der privaten Grünfläche werden im Bebauungsplan berücksichtigt.
- Die Bedenken wegen des Baumbestandes werden in der nachfolgenden Planungsebene erörtert.
- Die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck -Baugebiet Austenkamp- nebst Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen.
- Die Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB ist bei der höheren Verwaltungsbehörde einzuholen.
- Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Rechtsgrundlagen
sind:
·
Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung
·
Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.
Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
Der Rat folgt dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig