Beschluss:

  1. Die Anregungen der Brandschutzdienststelle werden in den nachfolgenden Planebenen (Bebauungsplan und Ausführungsplanung) berücksichtigt.
  2. Der Anregung, das Plangebiet wie im Sachverhalt beschrieben zu erweitern, wird nicht gefolgt.
  3. Die Bedenken bezüglich eines möglichen Rückstaus auf der privaten Grünfläche werden im Bebauungsplan berücksichtigt.
  4. Die Bedenken wegen des Baumbestandes werden in der nachfolgenden Planungsebene erörtert.
  5. Die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck -Baugebiet Austenkamp- nebst Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen.
  6. Die Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB ist bei der höheren Verwaltungsbehörde einzuholen.
  7. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

       Rechtsgrundlagen sind:

·         Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung


Der Rat folgt dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig