Sitzung: 21.05.2015 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/998/2015
Beschluss:
1. Gem.
§ 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hörster
Straße“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
3. Der
Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§
7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1
Abs. 7 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hörster Straße“ als Satzung.
4. Gemäß
§ 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 1. Änderung des
Bebauungsplanes „Hörster Straße“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen sind:
• Das
Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414)
in der zurzeit geltenden Fassung
• Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV
NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
• Die
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW
S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung
Frau Dirks verweist auf die Vorberatung im Ausschuss.
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig